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Ausschreibung Globus-Marathon St. Wendel 2. Mai 2010 Laufwettbewerbe: Marathon: 42,195 km auf 2 Runden. Bitte beachten: Für den Marathon gemeldete Läufer können wegen der jetzt getrennten Startzeit nicht mehr auf den Halbmarathon verkürzen. Kids-Marathon: Teilnahme kostenlos. Das Startgeld schließt folgende Leistungen ein: Individuelle Zeitnahme mit Chip, sportgerechte Streckenverpflegung, Übernachtung in Sporthallen oder auf Campingplätzen nahe Startbereich, Shuttlebus-Verkehr, Duschen in mehreren Hallen, Massage-Service, SMS-Ergebnisdienst, Online-Urkundendruck, Tombola mit wertvollen Preisen, Zielverpflegung, Wäremfolien im Ziel. Wir empfehlen eine Absicherung des Startgeldes über die bei der Online-Anmeldung mögliche Startgeldversicherung.
Finisher-Medaille: Alle Einzel-Teilnehmer von Marathon (Gold) und Halbmarathon (Silber) erhalten diese Medaille im Ziel kostenlos. Die Teamläufer erhalten Bronzemedaillen.
Gutschein für Mountain-Bike-Marathon: Alle Einzel-Finisher des Marathons erhalten nach dem Rennen per E-Mail einen Gutschein, der sie zur kostenlosen Teilnahme am St. Wendeler MTB-Marathon 2010 berechtigt.
Marathon-T-Shirt: Marathon-T-Shirts (Funktionsshirt) können nur bei der Online-Anmeldung für 10 Euro vorbestellt werden. Nachmelder können aus organisatorischen Gründen keine T-Shirts mehr erhalten. Pasta-Party: Gegen einen Kostenbeitrag von 4 Euro pro Person können Sie bei der Pasta Party so viel Nudeln essen, wie Sie möchten. Die Pasta-Party mit Unterhaltungsprogramm findet am Samstag, 01. Mai 2010, ab 18.00 Uhr im Festzelt in der Mott statt. Zeitmessung mit Startnummer-Chip: Offizielle Zeitnahme durch DATASPORT DS AG. Individuelle Zeiterfassung mit Netto-Laufzeit durch in die Startnummern integrierte Rückgabe-Chips. Die Chips werden direkt im Zieleinlauf zurück genommen. Kein Pfand.
Klasseneinteilung und Kategorien: Für Marathon: gemäß DLV-Richtlinien, Fünf-Jahreswertung: M + W, 20, 30, 35, 40, 45, 50, 55, 60, 65, 70, 75, 80 (18- und 19jährige werden in M/W 20 integriert.) Für Halbmarathon: gemäß DLV-Richtlinien Fünf Jahreswertung: M + W 20, 30, 35, 40, 45, 50, 55, 60, 65, 70, 75, 80 (18- und 19jährige werden in M/W 20 integriert.) Für Team-Marathon: Männer-, Frauen-, gemischte Staffeln, keine Altersklassen. Gemischte Teams müssen aus 2 Männern und 2 Frauen bestehen.
Preise Marathon: Gesamtwertung: Die jeweils zehn besten Männer und besten sechs Frauen erhalten Preisgelder: Männer Platz 1-10: 1500, 800, 600, 400, 300, 250, 200, 150, 100, 50 Euro, Frauen Platz 1-6: 1500, 800, 600, 400, 300, 250 Euro Zeitprämie: Der Sieger erhält für eine Bestzeit unter 2:16 Std. zusätzlich 1500 Euro. Die Siegerin erhält für eine Bestzeit unter 2:38 Std. zusätzlich 1500 Euro. Für einen neuen Streckenrekord (Männer unter 2:14,28, Frauen unter 2:37.21) erhalten Sieger und Siegerin jeweils zusätzlich 1000 Euro.
Beste Saarländer/innen: Die jeweils drei besten Männer und Frauen aus dem Saarland der Marathon-Gesamtwertung erhalten folgende Preise: Platz 1: 300 Euro, Platz 2: 200 Euro, Platz 3: 100 Euro Altersklassen: Die drei ersten erhalten Sachpreise Preise Halbmarathon: Preise Team-Marathon: Die ersten drei Teams der Männer-, Frauen- und gemischten Staffeln erhalten Sachpreise. Bitte beachten: Es werden keine Anmeldebestätigungen verschickt! Als Teilnahmebestätigung gilt die Abbuchung von Ihrem Konto, sowie Ihr Eintrag in der Starterliste. Teilnahmebedingungen/Mindestalter: Marathon und Halbmarathon werden nach den Allgemeinen Bestimmungen des DLV und den IAAF-Bestimmungen durchgeführt. Mindestalter für Marathon und Halbmarathon: 18 Jahre, für Team-Marathon: 16 Jahre, Kids-Marathon: 6 Jahre. Mitgliedschaft in einem Verein ist nicht erforderlich. Das Mitführen von Sportgeräten wie Stöcke, Skates sowie von „Babyjoggern“ und Hunden ist nicht gestattet. Begleitfahrzeuge sind nicht erlaubt. Die Teilnehmer müssen gesund, erfahren und gut trainiert sein. Den in der Ausschreibung enthaltenen Vorgaben sowie den Anweisungen des Veranstalterpersonals und der Hilfskräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Alle in der Ausschreibung und in ergänzenden Anweisungen enthaltenen Reglements, Hinweise und Vorgaben begründen eine unmittelbare Vertragspflicht des rechstverbindlich angemeldeten Teilnehmers. Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrages und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden. Bei einem Nichtantritt des Teilnehmers auch welchen Gründen auch immer oder Abbruch des Wettbewerbes aus nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründen besteht kein Anspruch auf Erstattung des ganzen bzw. anteiligen Teilnahmebeitrages.
Haftungsausschluss und Einverständniserklärung: Mit seiner rechtsverbindlichen Anmeldung (online oder per Anmeldeformular) versichert der Teilnehmer die in der Ausschreibung unter „Teilnahmebedingungen“ genannten Konditionen zu erfüllen und er erkannt an, dass er auf eigenes Risko startet und selbst verantwortlich ist für Schäden, die er Dritten zufügt. Des weiteren erkennt er im Falle von Verlusten, Schäden oder Verletzungen welcher Art auch immer vor, während und nach der Veranstaltung den Haftungsausschluss an und verzichtet auf Rechts- und Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter, Vertreter und Mitarbeiter des Veranstalters, gegen für ihn tätige Personen und Firmen, gegen Landbesitzer, Sponsoren, Vertreter und Mitarbeiter des SLV und DLV sowie aller anderen involvierten Organisationen. Der Teilnehmer akzeptiert mit der verbindlichen Anmeldung das Reglement und die Teilnahmebedingungen. Er erklärt ausdrücklich, dass er die Regeln, Vorschriften und Bedingungen gelesen hat und akzeptiert. Ferner erklärt der Teilnehmer mit Beginn der Veranstaltung, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und er ausreichend trainiert ist. Der Teilnahmer ist mit der Veröffentlichung von Bildmaterial aus der Veranstaltung einverstanden. Mit der Angabe seiner E-Mail-Adresse erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass der Veranstalter diese in einer Datenbank maschinell speichert und für das Versenden von Informationen (auch für andere dem Veranstalter eigene Veranstaltungen) an Ihn benutzen darf. Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsende. Auf das gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Veranstalter: Machen Sie einen Gesundheitscheck! Läufer, die ihre Gesundheit nicht gefährden wollen, sollten sich ein Mal jährlich vom Arzt untersuchen lassen. Keinesfalls starten oder trainieren sollten Sie bei Infekten oder akuten Beschwerden. Wir erwarten von Ihnen ein hohes Maß an Eigenverantwortung. Ihre Gesundheit liegt in Ihren Händen, bitte gehen Sie sorgsam und fürsorglich damit um.
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