Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung

Vorhaben | Benötigte Unterlagen | Gebühr |
---|---|---|
Anmeldung einer Haupt-/Nebenwohnung in St. Wendel | Gültiger Personalausweis/Reisepass und/oder Geburtsurkunde aller zuziehenden Personen - Wohnungsgeberbestätigung | Keine |
Abmeldung einer Haupt-/Nebenwohnung | Eine Abmeldung ist nur erforderlich bei einem Wegzug ins Ausland Die Abmeldung einer Nebenwohnung muss bei der Hauptwohnsitzgemeinde erfolgen | Keine |
Ummeldung innerhalb der Stadt St. Wendel bzw. der Stadtteile | - Gültiger Personalausweis/Reisepass und/oder Geburtsurkunde aller zuziehenden Personen - Wohnungsgeberbestätigung | Keine |
Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers
Der Wohnungsgeber ist verpflichtet bei An-, Um-oder Abmeldung mitzuwirken.
Hierzu hat der Wohnungsgeber den Einzug in eine neue Wohnung mit der vorgeschriebenen Wohnungsgeberbestätigung zu bestätigen.
Bitte bringen Sie die ausgefüllte und unterschriebene Bestätigung bei Ihrem Meldevorhaben mit.
Die Vorlage des Mietvertrages genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Meldefristen
Die Frist für eine An-, Um-, oder Abmeldung beträgt 2 Wochen nach Einzug in die neue Wohnung. Sollte nach Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung im Inland bezogen werden, so hat die Abmeldung innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug zu erfolgen
Übermittlungssperren
Das Bundesmeldegesetz sieht für folgende Datenübermittlungen aus dem Melderegister ein Widerspruchsrecht vor:
- An Parteien, Wählergruppen und Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen
- An Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejübiläen
- An öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften für die Daten der Familienangehörigen eines Kirchenmitglieds
An die Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial
Hier steht das Formular im Portal der Bürgerdienste Saar für Sie bereit:
Allgemeiner HINWEIS:
Grundsätzlich ist jede Person, auf welche ein Fahrzeug bzw. Kfz zugelassen ist dazu verpflichtet, die Zulassung nach einem Umzug entsprechend zu aktualisieren.
Wenn Sie innerhalb des Landkreises St. Wendel umziehen, kann eine Adressänderung Ihrer Kfz-Zulassung beim Bürgeramt erfolgen.
Die Gebühr hierfür beträgt 10,80€, denken Sie bitte daran Ihre Zulassung mitzubringen.
Erfolgt ein Zuzug von außerhalb des Landkreises St. Wendel, erledigen Sie dies bitte bei der Zulassungsstelle des Landkreises St. Wendel, Tritschler Straße 5 – Nähe Alpha Tecc.
Die Wohnungsgeberbestätigung zum Download finden Sie nachfolgend mit Klick auf den Button:
Meldebescheinigungen
Unter Vorlage eines Ausweisdokumentes werden Meldebescheinigungen beim Bürgeramt ausgestellt. Die Meldebescheinigung ist gebührenpflichtig und kostet 6,30€.
Auskünfte aus dem Melderegister

Vorhaben | Gebühr |
---|---|
Einfache Melderegisterauskunft | 10,00 € (eventuell +0,80 € Porto) |
Erweiterte Melderegisterauskunft | 13,00 € (eventuell +0,80 € Porto) |
Einfache Melderegisterauskunft
Auf Antrag können an Privatpersonen oder Institutionen einfache Melderegisterauskünfte aus dem Melderegister erteilt werden.
Sie erhalten Auskunft über die bekannte Anschrift oder ob der Einwohner verstorben ist. Um die Bearbeitungsdauer zu verkürzen, stellen Sie Ihre Anfrage online über die Internetseite
Erweiterte Melderegisterauskunft
Wird ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht, darf die Meldebehörde auch erweiterte Auskünfte erteilen. Den Umfang der Einwohnerdaten, die erweiterte Melderegisterauskünfte enthalten dürfen, entnehmen Sie bitte der Rechtsgrundlage.
Fügen Sie unbedingt Nachweise bei (z-B. Vollstreckungstitel), ansonsten wird die Anfrage abgelehnt.
Antrag
Wenn Sie einen formlosen Antrag stellen, vergessen Sie bitte nicht Ihre vollständigen Absenderangaben, sowie Ihre Erklärung, dass die Auskunft nicht zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwendet wird. Sofern die Auskunft für gewerbliche Zwecke benötigt wird, sind diese anzugeben.
Angaben
Angaben über die gesuchte Person:
Familienname, Vorname, Geburtsdatum und/oder auch die letzte Ihnen bekannte Anschrift in St. Wendel. Die eindeutige Identifizierung "einer" gesuchten Person ist die Voraussetzung zur Erteilung einer Auskunft. Es werden keine "und/oder" Anfragen beantwortet. Auch Negativauskünfte oder Negativbestätigungen werden aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen nicht erteilt und nicht beantwortet. Derartige Anfragen bleiben unbeachtet.
Verwaltungsgebühr
Die Verwaltungsgebühr ist bei allen Anfragen im Voraus zu entrichten.
Die Bearbeitung erfolgt nach Vorab-Überweisung der Gebühr oder Zusendung eines Verrechnungsschecks. Bei Nutzung der Vorab-Überweisung bitte folgende Bankdaten verwenden:
Konto: DE37 5925 1020 0000 0000 18
Kreissparkasse St. Wendel
(BIC: SALADE51WND)
Bitte geben Sie im Verwendungszweck "EMA-Anfrage" und den Namen der angefragten Person an.
Die Verwaltungsgebühr beträgt:
Für die einfache Melderegisterauskunft: 10 € + 0,80 € Portokosten
Für die erweiterte Melderegisterauskunft: 13 € +0,80 € Portokosten
Für Archivauskünfte, die länger als 5 Jahre zurückliegen: 10 € - 60 € + 0,80 € Portokosten
Die Gebühr ist auch dann zu zahlen, wenn:
- das Auskunftsergebnis bereits bekannt war
- die Suche nicht zum gewünschten Erfolg führte
- die Auskunft nicht zulässig ist wenn einer Auskunftserteilung schutzwürdige Belange entgegenstehen wie z.B. wenn eine Auskunftssperre eingetragen ist.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich in der zeitlichen Folge des Eingangs der Anfragen bzw. Feststellung des Zahlungseingangs. Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Auskunftsaufkommen eventuell mehrere Wochen.