Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung

Welche Dokumente werden benötigt:

Anmeldung einer Haupt-/Nebenwohnung in St. Wendel: Gültiger Personalausweis/Reisepass und/oder Geburtsurkunde aller zuziehenden Personen sowie eine Wohnungsgeberbestätigung.

Abmeldung einer Haupt-/Nebenwohnung in St. Wendel: Eine Abmeldung ist nur erforderlich bei einem Wegzug ins Ausland. Die Abmeldung einer Nebenwohnung muss bei der Hauptwohnsitzgemeinde erfolgen.

Ummeldung innerhalb der Stadt St. Wendel bzw. der Stadtteile: - Gültiger Personalausweis/Reisepass und/oder Geburtsurkunde aller zuziehenden Personen sowie eine Wohnungsgeberbestätigung.

 

Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers

Der Wohnungsgeber ist verpflichtet bei An-, Um-oder Abmeldung mitzuwirken.

Hierzu hat der Wohnungsgeber den Einzug in eine neue Wohnung mit der vorgeschriebenen Wohnungsgeberbestätigung zu bestätigen.

Bitte bringen Sie die ausgefüllte und unterschriebene Bestätigung bei Ihrem Meldevorhaben mit.

Die Vorlage des Mietvertrages genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Meldefristen

Die Frist für eine An-, Um-, oder Abmeldung beträgt 2 Wochen nach Einzug in die neue Wohnung. Sollte nach Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung im Inland bezogen werden, so hat die Abmeldung innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug zu erfolgen

Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minnderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)

Die Wohnungsgeberbestätigung zum Download finden Sie nachfolgend mit Klick auf den Button:

Meldebescheinigungen

Unter Vorlage eines Ausweisdokumentes werden Meldebescheinigungen beim Bürgeramt ausgestellt. Die Meldebescheinigung ist gebührenpflichtig und kostet 7,00 €.

Übermittlungssperren

Hier steht das Formular im Portal der Bürgerdienste Saar für Sie bereit: