Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung

Vorhaben | Benötigte Unterlagen | Gebühr |
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Anmeldung einer Haupt-/Nebenwohnung in St. Wendel | Gültiger Personalausweis/Reisepass und/oder Geburtsurkunde aller zuziehenden Personen - Wohnungsgeberbestätigung | Keine |
Abmeldung einer Haupt-/Nebenwohnung | Eine Abmeldung ist nur erforderlich bei einem Wegzug ins Ausland Die Abmeldung einer Nebenwohnung muss bei der Hauptwohnsitzgemeinde erfolgen | Keine |
Ummeldung innerhalb der Stadt St. Wendel bzw. der Stadtteile | - Gültiger Personalausweis/Reisepass und/oder Geburtsurkunde aller zuziehenden Personen - Wohnungsgeberbestätigung | Keine |
Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers
Der Wohnungsgeber ist verpflichtet bei An-, Um-oder Abmeldung mitzuwirken.
Hierzu hat der Wohnungsgeber den Einzug in eine neue Wohnung mit der vorgeschriebenen Wohnungsgeberbestätigung zu bestätigen.
Bitte bringen Sie die ausgefüllte und unterschriebene Bestätigung bei Ihrem Meldevorhaben mit.
Die Vorlage des Mietvertrages genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Meldefristen
Die Frist für eine An-, Um-, oder Abmeldung beträgt 2 Wochen nach Einzug in die neue Wohnung. Sollte nach Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung im Inland bezogen werden, so hat die Abmeldung innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug zu erfolgen
Übermittlungssperren
Das Bundesmeldegesetz sieht für folgende Datenübermittlungen aus dem Melderegister ein Widerspruchsrecht vor:
- An Parteien, Wählergruppen und Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen
- An Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejübiläen
- An öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften für die Daten der Familienangehörigen eines Kirchenmitglieds
An die Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial
Hier steht das Formular im Portal der Bürgerdienste Saar für Sie bereit:
Allgemeiner HINWEIS:
Grundsätzlich ist jede Person, auf welche ein Fahrzeug bzw. Kfz zugelassen ist dazu verpflichtet, die Zulassung nach einem Umzug entsprechend zu aktualisieren.
Wenn Sie innerhalb des Landkreises St. Wendel umziehen, kann eine Adressänderung Ihrer Kfz-Zulassung beim Bürgeramt erfolgen.
Die Gebühr hierfür beträgt 10,80€, denken Sie bitte daran Ihre Zulassung mitzubringen.
Erfolgt ein Zuzug von außerhalb des Landkreises St. Wendel, erledigen Sie dies bitte bei der Zulassungsstelle des Landkreises St. Wendel, Tritschler Straße 5 – Nähe Alpha Tecc.
Die Wohnungsgeberbestätigung zum Download finden Sie nachfolgend mit Klick auf den Button:
Meldebescheinigungen
Unter Vorlage eines Ausweisdokumentes werden Meldebescheinigungen beim Bürgeramt ausgestellt. Die Meldebescheinigung ist gebührenpflichtig und kostet 7,00 €.