Auskünfte aus dem Melderegister

VorhabenGebühr
Einfache Melderegisterauskunft

(bei Beantwortung durch Behörde)

10,00 €

(eventuell +0,85 € Porto)

Erweiterte Melderegisterauskunft

13,00 €

(eventuell +0,85 € Porto)

Einfache Melderegisterauskunft

Auf Antrag können an Privatpersonen oder Institutionen einfache Melderegisterauskünfte aus dem Melderegister erteilt werden.

Sie erhalten Auskunft über die bekannte Anschrift oder ob der Einwohner verstorben ist. Um die Bearbeitungsdauer zu verkürzen, stellen Sie Ihre Anfrage online über die Internetseite:

www.meldeportal-saar.de

Dort erhalten Sie eine sofortige Beauskunftung Ihrer Anfrage. Die elektronische Anfrage über das Meldeportal ist vorallem günstiger, als eine Direktanfrage bei der Behörde.

Einfache Melderegisteranfragen können in der Regel nicht mehr in Schriftform von der Behörde bearbeitet werden.

 

Erweiterte Melderegisterauskunft

Wird ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht, darf die Meldebehörde auch erweiterte Auskünfte erteilen. Den Umfang der Einwohnerdaten, die erweiterte Melderegisterauskünfte enthalten dürfen, entnehmen Sie bitte der Rechtsgrundlage.

Fügen Sie unbedingt Nachweise bei (z-B. Vollstreckungstitel), ansonsten wird die Anfrage abgelehnt.

Antrag

Wenn Sie einen formlosen Antrag stellen, vergessen Sie bitte nicht Ihre vollständigen Absenderangaben, sowie Ihre Erklärung, dass die Auskunft nicht zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwendet wird. Sofern die Auskunft für gewerbliche Zwecke benötigt wird, sind diese anzugeben.

Angaben

Angaben über die gesuchte Person:

Familienname, Vorname, Geburtsdatum und/oder auch die letzte Ihnen bekannte Anschrift in St. Wendel. Die eindeutige Identifizierung "einer" gesuchten Person ist die Voraussetzung zur Erteilung einer Auskunft. Es werden keine "und/oder" Anfragen beantwortet. Auch Negativauskünfte oder Negativbestätigungen werden aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen nicht erteilt und nicht beantwortet. Derartige Anfragen bleiben unbeachtet.

Verwaltungsgebühr

Die Verwaltungsgebühr ist bei allen Anfragen im Voraus zu entrichten.
Die Bearbeitung erfolgt nach Vorab-Überweisung der Gebühr oder Zusendung eines Verrechnungsschecks. Bei Nutzung der Vorab-Überweisung bitte folgende Bankdaten verwenden:

Konto: DE37 5925 1020 0000 0000 18
Kreissparkasse St. Wendel
(BIC: SALADE51WND)

Bitte geben Sie im Verwendungszweck "EMA-Anfrage" und den Namen der angefragten Person an.
Die Verwaltungsgebühr beträgt:

Für die einfache Melderegisterauskunft: 10 € + 0,85 € Portokosten
Für die erweiterte Melderegisterauskunft: 13 € +0,85 € Portokosten
Für Archivauskünfte, die länger als 5 Jahre zurückliegen: 10 € - 60 € + 0,85 € Portokosten

Die Gebühr ist auch dann zu zahlen, wenn:

- das Auskunftsergebnis bereits bekannt war
- die Suche nicht zum gewünschten Erfolg führte
- die Auskunft nicht zulässig ist wenn einer Auskunftserteilung schutzwürdige Belange entgegenstehen wie z.B. wenn eine Auskunftssperre eingetragen ist.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich in der zeitlichen Folge des Eingangs der Anfragen bzw. Feststellung des Zahlungseingangs. Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Auskunftsaufkommen eventuell mehrere Wochen.