Fischereischeine

Wer in Deutschland angeln möchte, benötigt einen Fischereischein, der von der jeweiligen Gemeinde/Stadtverwaltung ausgestellt wird.

Die Erstausstellung erfolgt nach Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes, eines biometrischen Passbildes sowie einer Prüfbescheinigung, die eine erfolgreiche Teilnahme an der Fischereiprüfung bestätigt.

VorhabenGebührZusatzinformation
Jahresfischereischein13,00€
für das laufende Kalenderjahr
Fünfjahresfischereischein56,00€
für fünf aufeinander folgende Jahre
Verlängerunggeltene Optionspreise. Bitte den vorhandenen Schein mitbringen
ZweitausfertigungDurch Verlust oder Unbrauchbarkeit wird zur Neuerstellung eine
Gebühr von 2,55€ fällig.
Jugendfischereischein
(bis zur Vollendung des
16. Lebensjahres, insofern keine
Fischereiprüfung abgelegt wurde)
5,10€ für ein KalenderjahrDer Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers.
Zur Erstausstellung wird ein biometrisches Passbild benötigt, sowie die Prüfbescheinigung der Person, die zukünftig die Aufsicht führen wird.