Fischereischeine
Wer in Deutschland angeln möchte, benötigt einen Fischereischein, der von der jeweiligen Gemeinde/Stadtverwaltung ausgestellt wird.
Die Erstausstellung erfolgt nach Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes, eines biometrischen Passbildes sowie einer Prüfbescheinigung, die eine erfolgreiche Teilnahme an der Fischereiprüfung bestätigt.
Vorhaben | Gebühr | Zusatzinformation |
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Jahresfischereischein | 13,00€ für das laufende Kalenderjahr | |
Fünfjahresfischereischein | 56,00€ für fünf aufeinander folgende Jahre | |
Verlängerung | geltene Optionspreise. Bitte den vorhandenen Schein mitbringen | |
Zweitausfertigung | Durch Verlust oder Unbrauchbarkeit wird zur Neuerstellung eine Gebühr von 2,55€ fällig. | |
Jugendfischereischein (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, insofern keine Fischereiprüfung abgelegt wurde) | 5,10€ für ein Kalenderjahr | Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers. Zur Erstausstellung wird ein biometrisches Passbild benötigt, sowie die Prüfbescheinigung der Person, die zukünftig die Aufsicht führen wird. |