Führerschein
Antragsform | Benötigte Unterlagen | Gebühr |
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Erstantrag / | Gültiger Ausweis Biometrisches Passbild Name und Anschrift der Fahrschule Teilnahmebescheinigung an einer Erste-Hilfe-Schulung Sehtest | mit Probezeit 47,70 € ohne Probezeit 46,90 € |
Die Abholung des Führerscheines durch Dritte kann nur mit spezieller Vollmacht erfolgen. Erwähnen Sie den Wunsch bitte bereits bei der Beantragung oder nutzen Sie folgendes Formular für die Bevollmächtigung:
Umtausch alter Führerscheine
Seit 19.01.2013 gelten deutsche Kartenführerscheine nur noch fünfzehn Jahre. Aufgrund der Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 11.03.2019 müssen in den kommenden Jahren bis spätestens 19.01.2033 alle alten Führerscheine ohne Ablaufdatum umgetauscht werden.
Bei Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, soll das Geburtsjahr des Fahrers gelten:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Stichtag des Umtausches |
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Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Bei Führerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gilt das Ausstellungsjahr:
Ausstellungsjahr | Stichtag des Umtausches |
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1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.03.2013 | 19.01.2033 |
Um einen neuen Kartenführerschein zu erhalten, muss der/die Antragsteller/in seinen/ihren Personalausweis und seinen/ihren alten grauen oder rosa Führerschein bei unserer Führerscheinstelle vorlegen. Zusätzlich benötigt er/sie ein neues biometrisches Passbild und, falls der alte Führerschein nicht in St. Wendel ausgestellt wurde, eine Karteikartenabschrift, die er/sie bei der ausstellenden Behörde in Auftrag geben muss.
Die Karteikartenabschrift soll bitte im Vorfeld an die Führerscheinstelle St. Wendel übermittelt werden. Fax: 06851 / 809-2399 oder per Mail: buergeramt(at)sankt-wendel.de
Die Gebühr für den neuen Kartenführerschein beträgt 28,00 €.
Beantragung von Führerscheindokumenten
Die Führerscheinstelle der Kreisstadt St. Wendel ist für Sie zuständig, wenn Sie in St. Wendel wohnhaft sind und es sich nicht um eine Wiedererteilung Ihres Führerscheins handelt.
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle des Landkreises, Tritschler Straße 5 in St. Wendel.
Grundsätzlich ist für jede Form der Führerscheinbeantragung / Umschreibung / Verlängerung / Erweiterung eine persönliche Vorsprache notwendig.
Jeder Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
Antrag KK-Abschrift von St. Wendel
Wenn Sie eine Karteikartenabschrift Ihres Führerscheins benötigen, welcher damals von der Stadt St. Wendelausgestellt wurde, um eine Führerscheinumstellung bei einer anderen Behörden zu beantragen, nutzen Sie bitte dieses Formular:
Karteikartenanforderung andere Behörde
Wenn Sie als aktueller Bürger der Kreisstadt St. Wendel demnächst eine Führerscheinumstellung beantragen möchten und Ihr derzeitiger Führerscheinvon einer anderen Gemeinde ausgestellt wurde, reichen Sie bitte folgendes Formular bei der Ausstellungsbehörde ein.
Gewünschte Antragsform | Benötigte Unterlagen | Gebühr |
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Begleitetes Fahren ab 17 Jahren | Gültiger Ausweis Biometrisches Passbild Name und Anschrift der Fahrschule Teilnahmebescheinigung an einer Erste-Hilfe-Schulung Sehtest Mindestens ein Erziehungsberechtigter bei Antragsstellung muss anwesend sein; beide Erziehungsberechtigte müssen den Antrag unterschreiben Führerschein/Ausweisdaten der Begleitperson. Sinnvoll ist persönliches Erscheinen. | = 69,40 € insgesamt.
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Erweiterung des Führerscheins auf Klasse z.B BE, A1, A2, A, T | Gültiger Ausweis Erste Hilfe Teilnahmebescheinigung | mit Probezeit 47,70 €
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Erweiterung des Führerscheins auf | Gültiger Ausweis Ärztliches Gutachten | 46,90 € + 13,00 € für die Beantragung eines Führungszeugnisses (bei den D-Klassen) |
Verlängerung der bereits bestehenden Klasse(n) C/CE/C1/C1E sowie D/DE/D1/D1E ab 50. Lebensjahr | Gültiger Ausweis Aktueller Führerschein Biometrisches Passbild Augenärztliches Gutachten Ärztliches Gutachten Bei Klasse(n) C/CE/C1/C1E Nachweis Module - bei gewerblicher Nutzung - oder Fahrpraxisnachweis - bei privater Nutzung - Bei Klasse(n) D/DE/D1/D1E Leistungstest | 46,90 € + 13,00 € für die Beantragung eines Führungszeugnisses (bei den D-Klassen) |
Umstellung alter Führerschein auf EU Kartenführerschein | Gültiger Ausweis Aktueller Führerschein Biometrisches Passbild Wenn vorhandene LKW Klassen nach dem 50. Lebensjahr erhalten bleiben sollen: Ärztliches Gutachten Augenärztliches Gutachten Fahrpraxisnachweis | 28,00 € |
Internationaler Führerschein Voraussetzung EU Kartenführerschein | Gültiger Ausweis Aktueller Führerschein Biometrisches Passbild Gültigkeit des internationalen Führerscheins: 3 Jahre. | 16,00 € |
Fahrerqualifizierungsnachweis | Der Fahrerqualifizierungsnachweis ersetzt künftig den Eintrag der Schlüsselnummer 95 auf dem Kartenführerschein. Die Befähigung der gewerblichen Güterbeförderung erfolgt somit über eine zusätzliche Karte. Gültiger Ausweis, Kartenführerschein Biometrisches Passbild Nachweis der abgeleisteten Module | Direktversand an die Wohnanschrift: 32,50 € Expressversand an die Behörde: 37,90 € |
Wir sind ebenfalls für Sie zuständig bei folgenden Antragsformen:
- Verlust des Führerscheins
- Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
- Umschreibung Dienst / Bundeswehrführerschein
- Erteilung / Verlängerung Fahrgastbeförderung
- Beantragung einer Fahrerkarte / Prüfung einer defekten Fahrerkarte
- Fahrberechtigung Feuerwehr
Da es sich hierbei meist um eine individuelle Einzelfallprüfung handelt, setzen Sie sich bei Fragen zu Voraussetzungen und entstehenden Kosten bitte kurz telefonisch mit uns in Verbindung.