Wichtiger Hinweis

Sollten Sie ein erweitertes Führungszeugnis oder ein Führungszeugnis der Belegart 0 (zur Vorlage bei einer Behörde) benötigen, übersenden Sie uns bitte parallel das entsprechende Aufforderungsschreiben bzw. die genaue Behördenanschrift der Empfängerbehörde mit Verwendungszweck an unsere E-Mail Adresse: buergeramt(at)sankt-wendel.de

Sobald uns die Ergänzungen vorliegen, geben wir das Führungszeugnis entsprechend erweitert und/oder zur Vorlage bei einer Behörde in Auftrag.

Hinweise zur Beantragung eines Führungszeugnisses

Arten von FührungszeugnissenGebührBearbeitungszeit

Belegart N

  13,00 €

ca. 1-2 Wochen

Belegart O

 13,00 € 

ca. 1-2 Wochen

Verfahren:

Ein Führungszeugnis kann nur persönlich unter Vorlage des Ausweises oder Reisepasses bei der Haupt-oder Nebenwohnsitzgemeinde beantragt werden.
Im begründeten Einzelfall ist eine Beantragung durch die Vorlage einer schriftlichen Antragsstellung mit amtlich beglaubigter Unterschrift sowie einer Ausweiskopie des Antragstellers möglich.

Des Weiteren ist eine Online-Beantragung mit dem elektronischen Personalausweis direkt beim Bundesamt für Justiz möglich.
Genaue Informationen hierzu finden sie unter www.bundesjustizamt.de

Belegart N = Führungszeugnis für private Zwecke (z.B. Arbeitgeber). Wird an die Wohnadresse gesendet.

Belegart O = Führungszeugnis für eine deutsche Behörde (z.B. Gewerbeamt). Wird direkt an die Behörde gesendet.

Erforderliche Unterlagen:

Bei Beantragung eines Führungszeugnisses, das zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder öffentlichen Einrichtung bestimmt ist, wird die genaue Postanschrift der betroffenen Stelle sowie ggf. das Aktenzeichen benötigt.

Erweitertes Führungszeugnis

Quelle: § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

Verfahren:

Es handelt es sich um eine umfassendere Auskunft im Vergleich zum einfachen Führungszeugnis.

Hierbei werden auch Einträge zu eingestellten Strafverfahren, Verfahren die mit einem Freispruch geendet haben, Erstverurteilungen unter 90 Tagessätzen Geldstrafe und Erstverurteilungen unter 3 Monaten Freiheitsstrafe, u.a… aufgeführt.

Das erweiterte Führungszeugnis kann ausschließlich beantragt werden: 

- bei erforderlicher Prüfung der Eignung nach § 72a SGB VIII (Kinder-Jugendhilfe)

- bei sonstiger beruflicher oder ehrenamtlicher Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung und Ausbildung von Minderjährigen

- bei Tätigkeiten mit vergleichbaren Kontaktmöglichkeiten zu Minderjährigen

wenn die Erteilung laut gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf § 30 a BZRG vorgesehen ist.

Erforderliche Unterlagen:

für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist die schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers bzw. des Einrichtungsträgers notwenig, die bestätigt, dass ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist und die Voraussetzungen gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz vorliegen.