Dauer bis zur Zustellung

Gebühr

10 bis 14 Tage

13,00 €

Im Gewerbezentralregister erfasst werden:

• Gewerbeuntersagungen, Rücknahmen von Erlaubnissen, Konzessionen

• Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe

• Bußgeldentscheidungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie

• bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung


Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie entweder persönlich oder schriftlich beim Bürgeramt der Kreisstadt St. Wendel beantragen. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, muss Ihre Unterschrift auf dem Antragsschreiben amtlich oder öffentlich beglaubigt sein.

Benötigen Sie den Auszug für eigene Zwecke, erhalten Sie ihn direkt vom Bundesamt für Justiz. Benötigen Sie ihn zur Vorlage bei einer Behörde im Inland, teilen Sie bitte die Anschrift dieser Behörde mit. Das Bundesamt für Justiz sendet den Auszug dann direkt an die Behörde.

Verfahren:

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben. Sie benötigen ihn als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit. Dies gilt, wenn Sie eines der folgenden Gewerbe ausüben möchten:

• ein erlaubnispflichtiges Gewerbe, beispielsweise als Gastwirt oder Gastwirtin, Makler oder Maklerin, oder

• ein überwachungsbedürftiges Gewerbe, beispielsweise einen Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern oder ein Reisebüro.

Erforderliche Unterlagen:

• bei persönlicher Antragstellung: Personalausweis oder Reisepass

• wenn es sich bei der antragstellenden Person um eine juristische Person handelt: Handelsregisterauszug

• gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die der Auszug bestimmt ist