Personalausweis

GültigkeitGebührBearbeitungszeit
6 Jahre für Personen
unter 24 Jahre
 
  22,80 €
 
 
10 Jahre für Personen
ab 24 Jahre
  37,00 €  

Verfahren:

Der Personalausweis muss persönlich beantragt werden.

Bei Kindern unter 16 Jahren müssen beide Elternteile durch persönliche Unterschrift oder durch Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung der Beantragung zustimmen. (siehe Downloadgrafik)

Ab 16 Jahre ist eine alleinige Beantragung und Abholung möglich.

Die Abholung des Ausweises durch Dritte kann nur mit spezieller Vollmacht erfolgen. Erwähnen Sie den Wunsch bitte bereits bei der Beantragung oder nutzen Sie folgendes Formular für die Bevollmächtigung:

Erforderliche Unterlagen:

Ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild ohne Kopfbedeckung (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).

Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis oder der Reisepass oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin / des Antragsstellers

 

Die Einverständniserklärung zum Download finden Sie nachfolgend mit Klick auf den Button:

Vorläufiger Personalausweis

GültigkeitGebührBearbeitungszeit
max. 3 Monate 
  10,00 €
 
 

Ihr Personalausweis ist bereits abgelaufen oder in Verlust geraten?

Verfahren:

Einen vorläufigen Personalausweis können Sie beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass sofort einen Personalausweis benötigen.

Der vorläufige Personalausweis ist in erster Linie ein Ersatzpapier zur vorübergehenden Erfüllung der Ausweispflicht.

Wenn Sie kurzfristig eine Auslandsreise antreten wollen, empfehlen wir Ihnen eher die Beantragung eines Reisepasses, da vorläufige Personalausweise grundsätzlich nicht zur Einreise in andere Länder ausreichen (Ausnahme: einige EU-Länder)

Erforderliche Unterlagen:

Ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild ohne Kopfbedeckung (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).

Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis oder der Reisepass oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin / des Antragsstellers

Reisepass

GültigkeitGebührBearbeitungszeit

6 Jahre für Personen
unter 24 Jahre

 
  37,50 €
 
 
10 Jahre für Personen
ab 24 Jahre
  60,00 € 

 

Reisepass 3.0 seit 01.03.2017


Seit 01. März 2017 hat die Bundesdruckerei die Produktion auf die neue Reisepassgeneration umgestellt. Der neue ePass 3.0 wurde eingeführt.
Der neue deutsche Reisepass kann seit 1. März 2017 beantragt werden.

Der neue Reisepass enthält ein neues, modernes Sicherheitsdesign sowie ein neues Layout der Datenfelder.

Manche Länder haben zusätzliche Einreise-Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Dokumente Sie für Ihre Reise brauchen. Informationen dazu erhalten Sie zum Beispiel bei Ihrem Reise-Veranstalter oder beim Reise-Ratgeber des Auswärtigen Amtes.


Verfahren:

Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren müssen beide Elternteile durch persönliche Unterschrift oder durch Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung der Beantragung zustimmen. (siehe Downloadgrafik)

Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst.

Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie eine Express-Herstellung beantragen. Dann ist Ihr neuer Reisepass schneller fertig. Hierbei entsteht ein Aufpreis von 32,00 €, die Lieferung erfolgt  innerhalb von 5 Werktagen.

Erforderliche Unterlagen:

Ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild ohne Kopfbedeckung (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).

Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis oder der Reisepass oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin / des Antragsstellers.

 

Die Einverständniserklärung zum Download finden Sie nachfolgend mit Klick auf den Button:

Kinderreisepass

GültigkeitGebührBearbeitungszeit
1 Jahr Gültigkeit bis maximal 
zum 12. Lebensjahr
 
  13,00 €
 
 

Sie möchten mit ihrem Kind in das Ausland verreisen?
Der Kinderreisepass kann für das Kind das richtige Dokument sein.

Kindereisepässe sind vollgültige Reisepässe, die im Unterschied zum ePass keinen Datenchip enthalten (also keine digitalisierten Angaben zum Passinhaber, kein digitalisiertes Lichtbild und keine Fingerabdrücke).

Verfahren:

Handelt es sich um die Erstausstellung eines Ausweisdokumentes, muss die Geburtsurkunde mitgebracht werden.

Das betreffende Kind muss bei der Beantragung anwesend sein. Ebenfalls ist ein biometrisches Passbild des Kindes erforderlich.

Beide Elternteile müssen durch persönliche Unterschrift oder durch Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung der Beantragung zustimmen.

Die Einverständniserklärung zum Download finden Sie nachfolgend mit Klick auf den Button: