Untersuchungsberechtigungsschein

Minderjährige, die eine Ausbildung beginnen brauchen zwecks Jugendschutzuntersuchung einen Untersuchungsberechtigungsschein zur Vorlage beim Arzt.

Der Berechtigungsschein dient als Abrechnungsgrundlage für die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungsleistung, die nicht mit einer Krankenkasse sondern mit dem Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz abgerechnet wird.

Minderjährige zwischen 15 und 18 Jahren können diesen unter Vorlage eines Ausweisdokumentes kostenlos beim Bürgeramt erhalten.