Gewerbeamt
Kreisstadt St. Wendel
Rathausplatz 1
66606 St. Wendel
Ebene 2 / Erdgeschoss
Telefon: 06851 / 809-1909
Mail: ordnungsamt@Sankt-Wendel.de
Gewerbeanmeldung
Die Aufnahme eines (stehenden) Gewerbes muss der zuständigen Stelle angezeigt werden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle
Gewerbeummeldung
Sowohl die Verlegung eines Betriebes innerhalb einer Stadt/Gemeinde als auch der Wechsel oder die Ausdehnung des Gewerbe-Gegenstandes müssen beim Gewerbeamt angezeigt werden.
Gewerberegisterauskunft
Das Gewerberegister ist ein von den Kommunalverwaltungen geführtes Verzeichnis über die gem. § 14 Gewerbeordnung (GewO) in den Städten und Gemeinden angezeigten gewerblichen Betriebe.
Reisegewerbe
Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
Gaststättenangelegenheiten
Seit dem 17.06.2011 gilt das neue Saarländsiche Gaststättengesetz (SGastG). Dieses gilt für das gesamte Gaststättengewerbe. Darunter fällt jeder Unternehmer, der im stehenden Gewerbe Getränke (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen (Speisewirtschaft) zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht.