Gewerbeanmeldung

Nach den Vorschriften der Gewerbeordnung ist der Gewerbetreibende verpflichtet, den Beginn eines Gewerbebetriebes, die Verlegung der Betriebsstätte, Veränderungen im Gewerbegegenstand und die Aufgabe des Gewerbebetriebes unmittelbar anzuzeigen.

Das unten stehende PDF-Formular zur Gewerbeanmeldung kann von Ihnen ausgefüllt (vollständig) und per Post oder Mail an das Gewerbeamt der Kreisstadt
St. Wendel zurück geschickt werden. In jedem Fall ist eine Kopie des Personalausweises mitzusenden; für evtl. Rückfragen bitten wir eine erreichbare Kontaktnummer und / oder Mailadresse mitanzugeben. Unter Umständen ist eine persönliche Vorsprache erforderlich bzw. es werden weitere Unterlagen gefordert. Bei Personen welchen Ihren ständigen Wohnsitz nicht in der Kreisstadt St. Wendel bzw. in einer der Ortsteilen haben, bitten wir unter Umständen um Vorlage eines Mietvertrages bzw. Bescheinigung durch den Hauseigentümer.

Bei persönlicher Vorsprache ist es nicht erforderlich ein Gewerbemeldeformular vorab auszufüllen. Die/der Sachbearbeiter/-in wird mit Ihnen gemeinsam das notwendige besprechen und Ihnen – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind - eine Gewerbemeldebescheinigung ausstellen.

Bitte beachten Sie, dass je nach Rechtsform des anzumeldenden Gewerbes weitere Voraussetzungen und / oder Erlaubnisse (Maklererlaubnis, Eintragung Handwerksrolle, Handelsregisterauszug, Mietverträge, Polizeiliches Führungszeugnis etc.) erforderlich sind. Entsprechende Informationen erhalten Sie beim zuständigen Gewerbeamt, welches per Mail unter ordnungsamt(at)sankt-wendel.de oder der Telefonnummer 06851 – 809-1909 zu den Öffnungszeiten, erreichbar ist.

Achtung, bei einigen Gewerbearten sind zur Anmeldung entsprechende Unterlagen vorzulegen; die Beantragung einiger Nachweise kann eine Bearbeitungszeit von 4-5 Wochen erfordern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.

Gebühr 55,00 €, bei einer GbR oder OHG pro Gesellschafter.

Formular Gewerbeanmeldung