Gewerberegisterauskunft beantragen

Gebühr: 15,00€


Das Gewerberegister ist ein von den Kommunalverwaltungen geführtes Verzeichnis über die gem. § 14 Gewerbeordnung (GewO) in den Städten und Gemeinden angezeigten gewerblichen Betriebe. Öffentliche Stellen und Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten. Der Name, die betriebliche Anschrift und die angezeigten Tätigkeiten der Gewerbetreibenden sind allgemein zugänglich. Für weitergehende Auskünfte muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.