Gewerbeummeldung
Bei GbR oder OHG ist die entsprechende Ummeldung für jeden Gesellschafter zu tätigen.
Bei Ummeldung in eine neue Anschrift erbitten wir zum Nachweis eines Betriebssitzes in St. Wendel – sofern der neue Sitz der Betriebsstätte abweichend von der Wohnanschrift und nicht im eigenen Eigentum des Gewerbemeldenden ist – die Vorlage des Mietvertrages zwischen dem Hauseigentümer und dem Gewerbetreibenden oder eine schriftliche, kurze Einverständniserklärung des Hauseigentümers.
Das unten stehende PDF-Formular zur Gewerbeummeldung kann von Ihnen ausgefüllt (vollständig) und per Post oder Mail an das Gewerbeamt der Kreisstadt
St. Wendel zurück geschickt werden. Es ist zwingend der Grund der Ummeldung und das Datum zur Änderung anzugeben. In jedem Fall ist eine Kopie des Personalausweises mitzusenden; für evtl. Rückfragen bitten wir eine erreichbare Telefonnummer und / oder Mailadresse mitanzugeben. Unter Umständen ist eine persönliche Vorsprache erforderlich bzw. es werden weitere Unterlagen gefordert. Bei Personen welchen Ihren ständigen Wohnsitz nicht in der Kreisstadt
St. Wendel bzw. in einer der Ortsteile haben, bitten wir um unter Umständen um Vorlage eines Mietvertrages bzw. Bescheinigung durch den Hauseigentümer.
Bei persönlicher Vorsprache ist es nicht erforderlich ein Gewerbemeldeformular vorab auszufüllen. Die/der Sachbearbeiter/-in wird mit Ihnen gemeinsam das notwendige besprechen und Ihnen – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind - eine Gewerbemeldebescheinigung ausstellen.
Gebühr 45,00 €, bei einer GbR oder OHG pro Gesellschafter.