Mit der Ausweisung von Sanierungsgebieten in den Stadtteilen und der Innenstadt wurde seitens der Stadtverwaltung ein wichtiger Impuls für eine nachhaltige und geordnete städtebauliche Entwicklung initiiert. Die Sicherung und die Aufwertung des dörflichen und innerstädtischen Erscheinungsbildes werden neben einer attraktiven Gestaltung von öffentlichen Straßen und Plätzen auch maßgeblich vom Zustand privater Immobilien beeinflusst. Es ist daher ein erklärtes Ziel des Stadtentwicklungskonzeptes der Kreisstadt
St. Wendel, Maßnahmen, welche zu einer Aufwertung des dörflichen und innerstädtischen Erscheinungsbildes beitragen können, zu unterstützen und zu fördern.
Mit der Ausweisung von Sanierungsgebieten in den Ortskernen der St. Wendeler Stadtteile wurde für private Hauseigentümer die Möglichkeit geschaffen, bei privaten Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten bei der Einkommensteuer geltend zu machen. So können nach § 7h Einkommensteuergesetz (EStG) Herstellungs- und bestimmte Anschaffungskosten bei Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsbereichen steuerlich erhöht abgesetzt werden.
Als grundsätzliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme von steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten gilt der Abschluss einer Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung mit der Kreisstadt St. Wendel. Hierfür ist es erforderlich, dass das Vorhaben bzw. die bauliche Maßnahme den Inhalten der Modernisierungsrichtlinie und des Gestaltungsleitfadens entspricht.
Zum besseren Verständnis und zur Verdeutlichung der finanziellen Vorteile ist im beigefügten PDF eine fiktive Maßnahme, für welche eine Modernisierungsvereinbarung abgeschlossen und eine Förderung über das städtische Förderprogramm beantragt werden kann, ausführlich dargestellt. Den anschaulich aufbereiteten und exemplarischen Förderfall finden Sie hier.
Abrechnung der Sanierungsgebiete A und B in St. Wendel
Die Sanierungsgebiete A und B in St. Wendel wurden per Satzung mit Bekanntmachung vom 23.12.2021 aufgehoben. Der Stadtrat hat nun in der Sitzung am 07.02.2023 die Erhebung von Ausgleichsbeträgen in den beiden Sanierungsgebieten gemäß Paragraph 154 Baugesetzbuch beschlossen.
Für Fragen und Auskünfte zu diesem Thema stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes St. Wendel unter der Mailadresse: bauamt(at)sankt-wendel.de, oder per Telefon unter: 06851 809-1618 oder 06851 809-1621 gerne zur Verfügung.
Öffentliche Bekanntmachung
Der Stadtrat der Kreisstadt St. Wendel hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16. Dezember 2021 die Aufhebung des "Sanierungsgebietes A" der Kreisstadt beschlossen. Die Aufhebungssatzung wird nachstehend öffentlich bekannt gemacht.
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung der
Satzung der Kreisstadt St. Wendel über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Historische Altstadt St. Wendel“ in der Kreisstadt St. Wendel, Kernstadt
Öffentliche Bekanntmachung
Der Stadtrat der Kreisstadt St. Wendel hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16. Dezember 2021 die Aufhebung des "Sanierungsgebietes B" der Kreisstadt beschlossen. Die Aufhebungssatzung wird nachstehend öffentlich bekannt gemacht.
Richtlinie
Richtlinie zum Abschluss von Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen in der Kreisstadt
St. Wendel
Gestaltungsfibel Stadtteile
Hier können Sie Informationen zum "Gestaltungsleitfaden Stadtteile" der Kreisstadt St. Wendel einsehen
Gestaltungsfibel Altstadt
Hier können Sie Informationen zum "Gestaltungsleitfaden Altstadt" der Kreisstadt
St. Wendel einsehen
Info-Flyer Sanierungsgebiete
Lukrative steuerliche Abschreibungen generieren. Nähere Informationen finden Sie auf dem nachfolgenden Flyer