
Wenn die Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet werden, gehört es auch zur Aufgabe der Stadtkasse die Erinnerungen und Mahnungen durchzuführen, sowie letztlich auch die Vollstreckung von Forderungen einzuleiten.
Wenn die Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet werden, gehört es auch zur Aufgabe der Stadtkasse die Erinnerungen und Mahnungen durchzuführen, sowie letztlich auch die Vollstreckung von Forderungen einzuleiten.