Stadtkasse
Kreisstadt St. Wendel
Rathausplatz 1
66606 St. Wendel
Telefon: 06851 / 809-1955
Mail: stadtkasse@sankt-wendel.de
Dienstzeiten
Mo - Mi: | 07.30 - 12.30 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr |
Do: | 07.30 - 12.30 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr |
Fr: | 07.30 - 12.00 Uhr |
Die Stadtkasse der Kreisstadt St. Wendel wird bei allen Zahlungsvorgängen aktiv, egal ob es sich hierbei um Einzahlungen oder Auszahlungen handelt.
Die Einzahlungen, die sich z.B. aus Steuern, Gebühren, Beiträgen ergeben, werden von der Stadtkasse eingenommen. Diese Einnahmen der Kreisstadt St. Wendel stellen für den Zahlungspflichtigen Ausgaben dar, welche per Banküberweisung beglichen werden können. Für diese Überweisungen stehen Ihnen verschiedene Bankverbindungen zur Verfügung.
Sie können Ihre Zahlungen auch schnell und bequem anhand des SEPA-Basis-Lastschrifteinzugsverfahrens erledigen.
Für jede Forderung, welche die Kreisstadt St. Wendel geltend macht, wird ein sogenanntes „Personenkonto" eingerichtet und mit einem Kassenzeichen versehen. Deshalb ist es notwendig das Kassenzeichen bei allen Zahlungen anzugeben. Auch wenn Sie Fragen haben, ist es für die Sachbearbeiter/-innen hilfreich, wenn das Buchungszeichen/Kassenzeichen bereitgehalten wird.
Die Stadtkasse nimmt aber nicht nur Gelder ein, sondern leistet auch alle Auszahlungen, die sich aus den Zahlungsverpflichtungen der Kreisstadt St. Wendel ergeben.
Die Stadtkasse der Kreisstadt St. Wendel stellt weiterhin steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen aus.
Darüber hinaus führt die Stadtkasse über alle Zahlungsvorgänge Buch und arbeitet an der Aufstellung des Jahresabschlusses der Kreisstadt St. Wendel mit.
Im Rahmen der täglichen Liquiditätsplanung werden vorübergehend nicht benötigte Gelder als Tages- oder Festgelder angelegt bzw. zur Verstärkung des Kassenbestandes Kassenkredite aufgenommen.
Bankverbindungen der Kreisstadt St. Wendel
Aus buchhalterischen Gründen werden die Kreisstadt St. Wendel und Ihre Eigenbetriebe mit verschieden Bankverbindungen geführt.
1.) Kreisstadt St. Wendel
(z. B. Grundsteuer, Straßenreinigung, Hundesteuer, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer…)
Kreissparkasse St. Wendel Bank 1 Saar
DE37 5925 1020 0000 0000 18 DE24 5919 0000 0401 2180 09
SALADE51WND SABADE5S
2.) Eigenbetriebe:
Kommunales Liegenschaftsmanagement Kreisstadt St. Wendel (KLMW)
(z. B. Mieten, Pacht, Tiefgarage…)
Miete:
Kreissparkasse St. Wendel Bank 1 Saar
DE25 5925 1020 0000 0402 95 DE88 5919 0000 0401 2250 05
SALADE51WND SABADE5S
Sonstiges:
Kreissparkasse St. Wendel
DE78 5925 1020 0000 0394 38
SALADE51WND
Abwasserwerk der Kreisstadt St. Wendel
(z. B. Abwasser, Niederschlagswasser, Kanalreinigung …)
Kreissparkasse St. Wendel Bank 1 Saar
DE02 5925 1020 0000 0807 70 DE65 5919 0000 0401 2220 06
SALADE51WND SABADE5S
Abfallentsorgungsbetrieb der Kreisstadt St. Wendel (AEBW)
(z. B. Restmüll, Biomüll, Sperrmüll, Wertstoffhof, Grünschnittdeponie …)
Kreissparkasse St. Wendel Bank 1 Saar
DE93 5925 1020 0000 0865 04 DE65 5919 0000 0401 2260 01
SALADE51WND SABADE5S
Lastschrifteinzug per SEPA-Basis-Lastschrift
Sie können Ihre Zahlungen schnell und bequem mit der Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren erledigen.
Dabei erteilen Sie der Kreisstadt St. Wendel eine Ermächtigung, die von Ihnen zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten Ihres Bankkontos per SEPA-Basis-Lastschrift einzuziehen.
Für Sie hat dieses Verfahren folgende Vorteile:
- die Überwachung von Zahlungsterminen entfällt
- soweit Ihr Konto die nötige Deckung aufweist, haben Sie keine Folgen zu erwarten, die gewöhnlich bei einer verspäteten Zahlung entstehen
- weiterhin ist die sofortige und korrekte Zuordnung Ihrer Zahlung zu den bestehenden Forderungen gewährleistet.
Sie können für die Zahlung von wiederkehrenden Leistungen bzw. Abgaben, wie z.B. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Abwasser- und Abfallgebühren, Mieten… am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen. Die Begleichung von einmaligen Forderungen per Lastschrift, z.B. Baugebühren, Gebühren für Sperrmüllentsorgung, Friedhofsgebühren, Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen etc., ist nicht möglich.
Beantragung und Verfahren
Die Erteilung einer SEPA-Basis-Lastschrift muss schriftlich erfolgen und im Original mit Originalunterschrift der Stadtkasse zugeleitet werden.
Die Kreisstadt St. Wendel stellt Ihnen hierzu einen Vordruck zur Verfügung, der hier auch zum Download bereitsteht.
Bitte drucken Sie den Vordruck aus und senden Sie die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Ermächtigung an die Stadtkasse zurück.
Eine Übersendung per Fax oder Mail ist leider nicht möglich.
Selbstverständlich können Sie die von Ihnen erteilte Ermächtigung jederzeit ohne Angabe von Gründen wieder zurückziehen.
So lesen Sie Ihre SEPA-Lastschrift der Kreisstadt St. Wendel auf Ihrem Kontauszug Ihrer Bank
Tag der Buchung bei Ihrer Bank | |||
Tag der Wertstellung der Buchung | |||
Buchungstext: | |||
Kreisstadt St. Wendel = Name des AbbuchersEREF+01000000-0001 2020-11-15- EREF+ = SEPA End to End Referenz - 01000000 = Ihre Mandatsreferenznummer - 0001 = fortlaufender Zähler f. Änderungen an Ihrer Mandatsreferenznummer- 2020-11-15 = Datum der Fälligkeit Identifiziert die einzelne Buchung MREF+01000000-0001 - MREF+ = SEPA Mandatsreferenz - 0001 = fortlaufender Zähler f. Änderungen an Ihrer MandatsreferenznummerCRED+DE28WND00000107329 - CRED+ = SEPA SEPA Creditor Identifier - DE28WND00000107329 = Gläubigeridenifikationsnummer Identifiziert den Abbucher eindeutig SVWZ+PK. 01.00000.0 zum 15.11.2020 - SVWZ+ = SEPA Verwendungszweck - PK. 01.00000.0 = Personenkontonummer identifiziert Ihr Steuer- / Abgabenkonto *1- zum 15.11.2020 = Abbuchungsdatum | Betrag = Summe der Steuer- und Abgabearten bis Fälligkeit | ||
Buchungstag: | Valuta: | Buchungstext: | Betrag: |
16.11.2020 | 15.11.2020 | Kreisstadt St. WendelEREF+01000000-0001 2020-11-15MREF+01000000-0001CRED+DE28WND00000107329SVWZ+PK.01.00000.0 zum 15.11.2020 | 77,77€ |
*1 An den ersten beiden Ziffern können Sie die Steuer- / Abgabenart erkennen w. z. B.:
01.= Grundsteuer, Straßenreinigungsgebühren, Landwirtschaftskammerbeiträge, Hundesteuer
02.= Gewerbesteuer
03. = Abwassergebühren
18.= Abfallgebühren
21 = Miete Tiefgarage