Liebe Eltern,

die Geburt Ihres Kindes ist ein aufregendes Ereignis. Als Standesamt möchten wir Ihnen Wissenswertes rund um die Beurkundung Ihres Kindes mit auf den Weg geben.

Ihr Kind ist oder soll in St. Wendel geboren werden! Wo melden Sie die Geburt an?

Das Standesamt St. Wendel beurkundet alle Neugeborenen, die im Marienkrankenhaus St. Wendel oder als Hausgeburt in St. Wendel und den Stadtteilen, Oberthal und Ortsteilen sowie Namborn und Ortsteilen geboren wurden.

Die Anmeldung der Lebendgeburt muss innerhalb von 7 Tagen erfolgen.

 Ein Online-Antragsformular zur Geburtsurkunde finden Sie unten auf der Seite.


In Zusammenarbeit mit dem Marienkrankenhaus bietet das Standesamt St. Wendel einen besonderen Service an:

Sie können die Unterlagen, die zur Beurkundung der Geburt benötigt werden, im Krankenhaus abgeben. Ein Botendienst bringt die Unterlagen zusammen mit der Geburtsbescheinigung (Hebammenbescheinigung) und der Geburtsanzeige (wird vom Krankenhaus ausgestellt) zum Standesamt, damit dort die Geburtsurkunden ausgestellt werden können.

 

Bei Hausgeburten müssen Sie die Geburt Ihres Kindes mit den erforderlichen Unterlagen und der ausgefüllten Geburtsbescheinigung (Hebammenbescheinigung) oder einer Bescheinigung der/des anwesenden Ärztin/Arztes, Hebamme persönlich beim Standesamt anmelden.

 

Benötigte Unterlagen für das Standesamt:

Grundlage für die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes ist in der Regel die Geburtsbescheinigung (Hebammenbescheinigung) und die Geburtsanzeige. Die Geburtsanzeige wird im Krankenhaus ausgefüllt und enthält die genaue Geburtszeit und den Geburtsort des Kindes. Außerdem werden die persönlichen Daten der Eltern, sowie Vor- und Familienname des Kindes in die Anzeige aufgenommen.

 

Folgende Unterlagen werden vom Standesamt zur Ausstellung der Geburtsurkunden benötigt:

Wenn Sie verheiratet sind:

- Nachweis über die Eheschließung im Original (beglaubigte Abschrift vom Eheregister mit Hinweisen, Heiratsurkunde ggf. mit deutscher Übersetzung)

- Nachweis über die Geburtsregistrierung (Geburtsurkunde) ggf. mit deutscher Übersetzung

- ggf. Nachweis über Namensänderung, Namenserklärung

- gültige Ausweispapiere

 

Wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind (Mutter ledig):

- Nachweis über die Geburtsregistrierung (Geburtsurkunde) ggf. mit deutscher Übersetzung

- gültige Ausweispapiere

- evtl. Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmungserklärung der Mutter

- evtl. gemeinsame Sorgeerklärung


geschiedene Mutter / verwitwete Mutter:

- Nachweis über die Eheschließung mit Auflösungsvermerk (Scheidung oder Tod Ehegatte) ggf. mit deutscher Übersetzung

- Nachweis über die Geburtsregistrierung (Geburtsurkunde) ggf. mit deutscher Übersetzung

 

Diese Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dient lediglich dazu, die am häufigsten vorkommenden Fallkonstruktionen darzustellen. Im Einzelfall können durchaus noch weitere Unterlagen zur Beurkundung Ihres Kindes notwendig sein.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns persönlich während der Öffnungszeiten oder unter 06851 809-1915.

Online Geburtsurkunde-Anforderung

Geburtsurkunde online per Formular beantragen.