Der Schutz Ihrer Daten steht an erster Stelle! Daher kann es unter Umständen vorkommen, dass nach der Bestellung von dem bearbeitenden Standesamt noch eine Kopie eines amtlichen Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung) angefragt wird. Die Ausstellung von Personenstandsurkunden unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Urkunde darf nur den Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen ausgehändigt werden. Geschwistern, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Für alle anderen Personen gilt die Vorlage einer Vollmacht einer berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht oder eines Nachweises des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, vollstreckbarer Titel, Zwangsvollstreckungsbescheid).

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