Urkundenanforderung
Personenstandsurkunden
Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie beglaubigte Abschriften aus den Registern erhalten Sie bei dem Standesamt, das das jeweilige Ereignis beurkundet hat. Beim Standesamt St. Wendel erhalten Sie auch Urkunden der ehemaligen Standesämter Oberthal und Namborn. Wurde das Ereignis nach dem 01.01.2009 beurkundet, können beim Standesamt St. Wendel Urkunden von allen saarländischen Standesämtern ausgestellt werden.
Urkunden aus den Personenstandsbüchern können jedoch nur für den folgenden Personenkreis angefordert werden:
- Personen, auf die sich der Eintrag im jeweiligen Personenstandsbuch bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlingen,
- andere Personen, Behörden, Firmen und Institutionen, sofern sie ihr rechtliches Interesse nachweisen können
Gemäß § 5 des Personenstandsgesetzes (PStG) werden Personenstandsregister für einen bestimmten Zeitraum beim Standesamt geführt:
- Geburtenregister: 110 Jahre
- Ehe-und Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
- Sterberegister: 30 Jahre
Nach Ablauf dieser Zeit, werden die Register an das Archiv der Kreisstadt St. Wendel abgegeben. Die Ausstellung von Ablichtungen erfolgt dann nach archivrechtlichen Vorschriften.
Urkundenanforderung
Bestellen Sie Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunden bequem online über unser Urkundenportal (Zahlung über Giropay bzw. Kreditkarte). Sofern Ihnen die Zahlung über Giropay oder Kreditkarte nicht möglich ist können Sie die Urkunden schriftlich beantragen.
Für die schriftliche Beantragung senden Sie bitte ein Anschreiben mit vollständigem Namen, Geburtsnamen, Ihrer Adresse, Angabe der benötigten Personenstands-urkunde und des Verwendungszwecks an:
Standesamt St. Wendel, Rathausplatz 1, 66606 St. Wendel
oder alternativ eine E-Mail an standesamt(at)sankt-wendel.de
Für Geburtsurkunden bzw. beglaubigte Registerausdrucke aus dem Geburtenbuch wird zusätzlich das Geburtsdatum, der Geburtsort und, falls bekannt, die Registernummer benötigt.
Für Eheurkunden werden zusätzliche Angaben zum Ehemann, zur Ehefrau, Eheschließungsdatum, -ort und, falls bekannt, die Registernummer benötigt.
Für Sterbeurkunden teilen Sie uns bitte mit, wann und wo die Person verstorben ist und, falls bekannt, die Registernummer.
Anschließend erhalten Sie von uns einen Gebührenbescheid, nach Zahlung der Gebühr wird die Urkunde per Post versandt.
Gebühren
Für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde (auch internationale) werden Gebühren in Höhe von 11,00 € erhoben. Für jede weitere Urkunde der gleichen Art, die gleichzeitig beantragt und in einem Verfahren hergestellt wird, beträgt die Gebühr 5,50 €. Personenstandsurkunden für Rentenzwecke sind kostenfrei.
Hinweis
Die Links standesamt24 und standesamt.com sind keine offiziellen Seiten der Kreisstadt St. Wendel und es werden auf diesen Seiten zusätzliche Gebühren erhoben.
Urkundenanforderung
Hier finden Sie die Online Formulare zum Ausfüllen.