Kirchenaustritt
Austrittserklärung
Wenn Sie aus einer Kirche oder einer der Körperschaft des öffentlichen Rechts angehörenden Religionsgemeinschaft austreten möchten, müssen Sie den Austritt gegenüber dem Wohnsitz-Standesamt persönlich erklären.
Zuständig für St. Wendel mit Stadtteilen ist das Standesamt St. Wendel.
Bitte beachten!! Bürger der Gemeinden Oberthal und Namborn erklären ihren Austritt bei ihrer Wohnsitzgemeinde.
Für die Vorsprache vereinbaren Sie bitte einen Termin, Tel: 06851 809-1915. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Wünschenswert ist es, wenn Sie uns Ihren Taufort nennen können.
Kirchenaustritt von Kindern:
Für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, geben die Eltern bzw. der sorgeberechtigte Elternteil die Austrittserklärung ab.
Kinder, die das 12. Lebensjahr, aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, müssen der Austrittserklärung ihrer Eltern bzw. des sorgeberechtigten Elternteils ausdrücklich zustimmen.
Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, benötigen keine Zustimmung der Eltern bzw. des sorgeberechtigten Elternteils für die Austrittserklärung.