Sterbefall

 

Anzeige eines Sterbefalls                       



Das Standesamt St. Wendel ist für die Beurkundung von Sterbefällen für die Stadt St. Wendel und alle Stadtteile zuständig, sowie für Oberthal mit den dazugehörigen Ortsteilen und Namborn mit den Ortsteilen.

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er verstorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

 

 

Zur mündlichen Anzeige verpflichtet ist:

- jede Person, die mit der/dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat

- jede Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat

- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist

 

Haben Sie als anzeigepflichtige Person ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung beauftragt, wird dieses die Anzeige für Sie beim Standesamt erledigen.
In diesem Fall müssen Sie nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen.

Es wird auf jeden Fall die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung benötigt.


Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige verpflichtet.

Hier wird also die von der Einrichtung ausgestellte Sterbefallanzeige, sowie die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung benötigt.

 

Nachbeurkundung von Sterbefällen im Ausland

Grundsätzlich können Sie einen Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, mit der dort ausgestellten Urkunde (ggf. mit Übersetzung) in Deutschland nachweisen. Darüber hinaus besteht aber die Möglichkeit, den Sterbefall in Deutschland nachbeurkunden zu lassen, sofern einer der Beteiligten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.



Internationaler Leichenpass

Für die Ausstellung eines internationalen Leichenpasses wenden Sie sich bitte an die Ortspolizeibehörde St. Wendel.

Dieser wird bei der Überführung von Leichen ins Ausland benötigt.

Für alle weiteren Informationen steht Ihnen das Team vom Standesamt St. Wendel gerne persönlich oder unter folgender Telefonnummer 06851 809-1915 zur Verfügung.

Online Sterbefallurkunde-Anforderung

Sterbefallurkunde online per Formular beantragen.

Sterbefallanzeige

Schriftliche Sterbefallanzeige direkt zum Ausfüllen hier verfügbar.