Die Kreisstadt St. Wendel informiert, dass bis zum19.01.2023 alle grauen bzw. rosafarbenen Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1959-1964 und bis zum 19.01.2024 der Geburtsjahrgänge 1965-1970 in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht sein müssen. Personen, die bereits im Besitz eines Kartenführerscheins sind, müssen nichts unternehmen.
Alle folgenden Geburtsjahrgänge werden frühzeitig durch die Presse informiert.
Zur Beantragung des Kartenführerscheins wird ein aktuelles biometrisches Passbild sowie eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt, insofern der alte Führerschein nicht von der Kreisstadt St. Wendel ausgestellt wurde. Die Gebühr für die Umstellung beträgt 28 €.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter www.sankt-wendel.de oder Tel. 06851 809-1900.