Abrechnung der Sanierungsgebiete A und B in St. Wendel

Die Sanierungsgebiete A und B in St. Wendel wurden per Satzung mit Bekanntmachung vom 23.12.2021 aufgehoben. Der Stadtrat hat nun in der Sitzung am 07.02.2023 die Erhebung von Ausgleichsbeträgen in den beiden Sanierungsgebieten gemäß Paragraph 154 Baugesetzbuch beschlossen.

 

Für Fragen und Auskünfte zu diesem Thema stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes St. Wendel unter der Mailadresse: bauamt(at)sankt-wendel.de, oder per Telefon unter: 06851 809-1618 oder 06851 809-1621 gerne zur Verfügung.