Bekanntmachung über auslaufende Gräber 2024

Das Nutzungsrecht an Einzelgräbern aus dem Jahr 1994, in denen nach 2009 keine Urne beigesetzt wurde, läuft spätestens zum 31.12.2024 ab.

Bei unten genannten Familien- und Urnengrabstätten läuft das Nutzungsrecht ebenfalls ab:

 

Die komplette Übersicht finden Sie hier:

 

 

Bitte melden Sie sich unter der Telefonnummer 06851/809-1664 oder -1665 bei der Friedhofsverwaltung der Kreisstadt St. Wendel und fordern Sie das Formular „Rückgabeerklärung“ an. Dieses wird Ihnen dann umgehend zugeschickt. Füllen Sie das Formular bitte aus und senden Sie es an die Friedhofsverwaltung zurück bzw. geben es dort ab. Die Anschrift lautet: Kreisstadt St. Wendel, Abteilung Friedhöfe und Grünflächen, Am Sportzentrum 7, 66606 St. Wendel.

Auf dem Formular wird Ihnen zur Wahl gestellt, ob Sie als Nutzungsberechtigte/r die Grabmale, Grababdeckplatten (inklusive Fundament) und sonstige Anlagen auf den Grabstätten selbst entfernen möchten oder ob die Entfernung durch die Kreisstadt St. Wendel auf Kosten der/des Nutzungsberechtigten erfolgen soll.

Wenn der Friedhofsverwaltung zum 01.04.2025 keine Rückgabeerklärung vorliegt, gehen spätestens zu diesem Zeitpunkt das Grabmal, die Grababdeckplatten (inklusive Fundament) und die sonstigen baulichen Anlagen in das Eigentum der Kreisstadt St. Wendel über. Entschädigungsansprüche können hieraus nicht hergeleitet werden. Für das Abräumen der Grabstätte durch die Kreisstadt St. Wendel werden von den früheren Nutzungsberechtigten Gebühren erhoben.

Bitte beachten Sie, dass der Zeitpunkt der Einebnung der Grabstätte durch die Kreisstadt St. Wendel verschiedenen Faktoren unterliegt wie etwa der zeitlichen Reihenfolge bei den jeweiligen Friedhöfen, der Wetterlage sowie sonstigen innerbetrieblichen Abläufen. Dadurch kann es zu einer Wartezeit kommen, bis die Grabstätte nach Abgabe Ihres Rückgabeformulars tatsächlich abgeräumt wird.

Sonstige Rechte, die sich auf die Nutzung oder die Ruhefrist beziehen, sind ebenso bis spätestens 31.03.2025 unter o. g. Telefonnummer oder schriftlich an o. g. Adresse geltend zu machen.

St. Wendel, 16.10.2024                                                                                                

Die Friedhofsverwaltung der Kreisstadt St. Wendel