Erhöhung der Abwassergebühren in St. Wendel
Die Kreisstadt St. Wendel informiert über die Erhöhung der Abwassergebühren. Nach 16 Jahren, in denen die Gebühren konstant gehalten werden konnten, wurde eine Anpassung aufgrund gestiegener Kosten und gesetzlicher Vorgaben jetzt unumgänglich.
Grund für die Erhöhung
Seit der letzten Gebührenerhöhung im Jahr 2007 hat die Kreisstadt St. Wendel kontinuierlich in den Ausbau und die Modernisierung der öffentlichen Abwasseranlagen investiert. Die Leistungsfähigkeit der Anlagen und die Qualität der Dienstleistungen des Abwasserwerkes konnten so auf einem hohen Niveau sichergestellt werden.
Aufgrund stark gestiegener Kosten in diesem Zeitraum, insbesondere in den Bereichen Sach- und Personalkosten sowie des von der Stadt zu entrichtenden Beitrages an den Entsorgungsverbandes Saar (EVS), der sich von 3,9 Millionen Euro im Jahr 2009 auf nunmehr 5,1 Millionen Euro im Jahr 2024 erhöht hat, ist die Kreisstadt nun jedoch gezwungen, die Abwassergebühren anzupassen. Dies wird notwendig, um die Entsorgungssicherheit der Abwasseranlagen weiterhin gewährleisteten zu können sowie die gesetzlichen Verpflichtungen kostendeckender Gebühren zu erfüllen.
Gesetzliche Grundlage
Gemäß § 6 des saarländischen Kommunalabgabengesetzes ist die Kreisstadt St. Wendel verpflichtet, ein Gebührenaufkommen zu erzielen, das die Kosten der Einrichtung deckt. Die Erhöhung der Abwassergebühren erfolgt daher auf Grundlage dieser gesetzlichen Bestimmung.
Einstimmiger Beschluss des St. Wendeler Stadtrates
Der Stadtrat der Kreisstadt St. Wendel hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 mit der „8. Satzung zur Änderung der Satzung der Kreisstadt St. Wendel zur Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren“ die Erhöhung der Gebühren auf die kostendeckenden Beträge einstimmig beschlossen.
Im Rahmen der Gebührenbedarfsplanung wurde die Kreisstadt St. Wendel von einem fachkundigen Unternehmen beraten, um eine angemessene Gebührenanpassung sicherzustellen.