Förderprogramm der Kreisstadt St. Wendel

Mit der Erstellung des Stadtentwicklungskonzeptes (SEKO) hat die Kreisstadt St. Wendel ihren Fahrplan für eine nachhaltige und abgestimmte Entwicklung der Stadt festgeschrieben. Die ganzheitlich definierten Handlungsfelder des Stadtentwicklungskonzeptes wurden dabei auf örtlicher Ebene – über die Erstellung von Integrierten Entwicklungskonzepten (ISEK) – weiter ausgearbeitet und konkretisiert. Im Rahmen der konzeptionellen Arbeiten wurde dabei die Sicherung und die Aufwertung eines attraktiven dörflichen und städtischen Erscheinungsbildes als zentraler und für alle Stadtteile gültiger Handlungsschwerpunkt definiert.

In diesem Zusammenhang tragen neben der Aufwertung von Straßen und Plätzen vor allem auch das Erscheinungsbild privater Immobilien zu einem ansprechenden und einladenden Gesamteindruck der Kernbereiche in der Innenstadt und der Stadtteile bei. Mit der Einrichtung des vorliegenden Förderprogramms verfolgt die Stadtverwaltung das Ziel, private Immobilieneigentümer in den ISEK- und den VU-Gebieten zu Investitionen in die Substanz ihrer Gebäude zu motivieren und bei der Durchführung der beantragten Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen finanziell zu entlasten. Langfristig sollen über die finanzielle Bezuschussung wie auch über die sich durch den Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung ergebenden steuerlichen Vorteile Impulse für eine positive und nachhaltige Aufwertung des dörflichen/städtischen Erscheinungsbildes generiert werden. 

Förderfähig sind dabei Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden die innerhalb eines festgelegten Sanierungsgebietes liegen. Zudem ist es für eine Förderung erforderlich, dass bereits im Vorfeld eine Modernisierungsvereinbarung mit der Stadtverwaltung über die geplante Maßnahme abgeschlossen wurde. Förderfähige Maßnahmen können dabei mit bis zu 5.000 Euro sowie mit bis zu 10.000 Euro bei Maßnahmen an denkmalgeschützten Objekten (maximal 25% der anfallenden Sanierungskosten) bezuschusst werden.

Zum besseren Verständnis und zur Verdeutlichung der finanziellen Vorteile ist im beigefügten PDF eine fiktive Maßnahme, für welche eine Modernisierungsvereinbarung abgeschlossen und eine Förderung über das städtische Förderprogramm beantragt werden kann, ausführlich dargestellt. Den anschaulich aufbereiteten und exemplarischen Förderfall finden Sie hier.


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