Städtebauförderung

Über städtebauliche Förderprogramme stellen der Bund und die Länder Finanzhilfen zur Erneuerung der Städte und Gemeinden bereit. Es geht hierbei in erster Linie um die Anpassung und Entwicklung der Siedlungskörper an sich verändernde Rahmenbedingungen. So besteht das Hauptziel darin, die Städte und Gemeinden nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken und städtebauliche Missstände dauerhaft zu beheben. Gesetzliche Grundlagen zum Themenfeld der Städtebauförderung finden sich im Baugesetzbuch (BauGB) und in den jeweiligen Verwaltungsvereinbarungen zur Städtebauförderung zwischen Bund und Ländern.  

Als Unterstützung zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen legen der Bund und die Länder Städtebauförderprogramme zur finanziellen Unterstützung der Städte und Gemeinden auf. Die Kreisstadt St. Wendel ist seit dem Jahr 2009 beziehungsweise 2010 in zwei Städtebauförderprogramme aufgenommen worden. Das Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz" zielt darauf ab, bauhistorische Stadtkerne in ihrer Identität zu erhalten und bedarfsorientiert weiterzuentwickeln.

Das Programm "Kleinere Städte und Gemeinden" wurde aufgelegt, um die Daseinsvorsorge von Städten und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlichen, von Abwanderung bedrohten oder vom demographischen Wandel betroffenen Räumen zu sichern und zu stärken.

Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz"

Das Städtebauförderprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz" wurde aufgelegt, um die erhaltenswerte und historische Bausubstanz innerhalb der Stadt- und Gemeindekerne zu erhalten und nachhaltig weiter zu entwickeln.

Programm "Kleinere Städte und Gemeinden"

Das Städtebauförderprogramm "Kleinere Städte und Gemeinden" wurde aufgelegt, um Maßnahmen zur Sicherung der Daseinsvorsorge in ländlich geprägen Regionen zu unterstützen.