Online Wahlscheinantrag
Beantragen Sie Ihren Wahlschein für die Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni 2024
Informationen des Wahlamtes der Kreisstadt St. Wendel zur Europa- und Kommunalwahl 2024
Wichtige allgemeine Hinweise zur Beantragung und Durchführung von Briefwahl
Sehr geehrte Wahlberechtigte in der Kreisstadt St. Wendel,
für den Vorgang der Briefwahl, angefangen mit der Beantragung, der Stimmabgabe und dem Versand bestehen folgende Möglichkeiten:
- Briefwahlanträge können elektronisch oder schriftlich gestellt werden. Für die schriftliche Beantragung kann der Antrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes, genutzt werden. Eine elektronische Beantragung ist über die Webseite der Kreisstadt St. Wendel (www.sankt-wendel.de) möglich.
- Die reine Abgabe von unterschriebenen schriftlichen Briefwahlanträgen, welche nicht per Post oder elektronisch übermittelt werden, kann durch Einwurf in den Briefkasten des Rathauses, Rathausplatz 1 (Eingang E) erfolgen. Die Wahlunterlagen werden dann an die gewünschte Anschrift versandt.
- Die Rücksendung der fertigen Wahlbriefe kann entweder per Post (kostenfrei) oder ebenfalls durch Einwurf in den Briefkasten des Rathauses erfolgen.
- Eine persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen vor Ort, mit der Möglichkeit diese auch vor Ort auszufüllen, ist im Wahlamt der Kreisstadt St. Wendel (Kulturzentrum Alsfassen, Dechant-Gomm-Straße 4) möglich.
Das Wahlamt im Kulturzentrum Alsfassen ist ab Montag, dem 13. Mai 2024, für die Beantragung von Wahlscheinen bzw. Briefwahlunterlagen zu folgenden Zeiten geöffnet:
montags bis mittwochs 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr
freitags 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
(am 07.06.2024 bis 18:00 Uhr)
An den Samstagen 18.05., 25.05, 01.06. ist das Wahlamt von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis einschließlich 07.06.2024 beantragt werden. Der fertige Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr im Wahlamt eingegangen sein.
Die Kreisstadt St. Wendel weist darauf hin und bittet um Verständnis, dass aufgrund zwingender rechtlicher Vorgaben die Aushändigung von Briefwahlunterlagen an andere als die Wahlberechtigten persönlich - auch an nahe Angehörige – nur erfolgen kann, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Kurt Wiese
Gemeindewahlleiter
Das Wahllokal zieht um!
Am 9. Juni 2024 finden die Europawahl und Kommunalwahl statt.
Die Kreisstadt St. Wendel sucht hierzu insbesondere in der Kernstadt aber auch in einigen Gemeindebezirken sowie in den Briefwahlbezirken freiwillige Helferinnen oder freiwillige Helfer.
Möchten Sie auch mal direkt dabei sein, wenn es heißt, Demokratie live zu erleben und aktiv daran beteiligt zu sein?
Haben Sie Interesse an einer Tätigkeit im Wahlvorstand eines Wahllokals?
Möchten Sie bei der Stimmzettelausgabe sowie bei der Stimmenauszählung am Wahlabend helfen?
Dann melden Sie sich bitte bei uns.
Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird auch ein Erfrischungsgeld gezahlt.
Voraussetzung für die Tätigkeit ist, dass Sie in St. Wendel wahlberechtigt sind, d. h. dass Sie u. a. zum Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, in St. Wendel wohnhaft sind usw.
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr, die Stimmauszählung erfolgt unmittelbar danach.
Der Wahlvorstand im jeweiligen Wahllokal, bestehend in der Regel aus 10 Personen, muss nicht immer vollzählig anwesend sein. In der Praxis hat sich die Aufteilung des Wahltages in zwei Schichten etabliert. Das heißt, es wird eine einvernehmliche Absprache getroffen, sodass jeder den Vor- oder Nachmittag frei hat. Erst zur Stimmauszählung um 18.00 Uhr muss der Wahlvorstand wieder vollständig sein.
Ihre Tätigkeit könnte umfassen:
Beisitzer/innen: z. B. Kontrolle der Wahlbenachrichtigungskarten bzw. des Personalausweises, Ausgabe der Stimmzettel, Kontrolle der Wahlkabinen, Auszählung der Stimmzettel, ...
Wahlvorsteher/in: z. B. Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung, Leitung und Einteilung der Tätigkeiten des Wahlteams bei der Wahlhandlung und Stimmenauszählung, Auszählung der Stimmzettel, Durchgabe der Wahlergebnisse an das Rathaus, ...
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann tragen Sie sich bitte unter nachfolgendem Link ein: https://www.buergerdienste-online.de/olav/wahlhelfer?mbom=10046117