Online Wahlscheinantrag
Beantragen Sie Ihren Wahlschein für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Information zur Bundestagswahl 2025
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden in der KW 5 (27.01-31.01.2025) zugestellt.
Bitte stellen Sie etwaige Anträge auf Briefwahl zur Bundestagswahl 2025 nach dem Erhalt der Wahlbenachrichtigungen. Das Verfahren der Beantragung ist hierin entsprechend erläutert.
Die Stimmzettel für die vorgezogene Bundestagswahl werden aufgrund verkürzter Fristen erst zum 10. Februar bei den Kommunen eintreffen, weshalb eine frühere Ausgabe der Briefwahlunterlagen nicht möglich ist.
Das Wahlamt der Kreisstadt St. Wendel ist vom 10.-23. Februar im Kulturzentrum Alsfassen, Dechant-Gomm-Straße 4, 66606 St. Wendel, geöffnet. Weitere Informationen hierzu werden in den kommenden Tagen veröffentlicht.
Das Wahlamt ist telefonisch unter 06851/809-1911 zu erreichen.
Wahlhelfer gesucht - Sie sind gefragt!
Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt.
Die Kreisstadt St. Wendel sucht hierzu insbesondere in der Kernstadt aber auch in einigen Gemeindebezirken sowie in den Briefwahlbezirken freiwillige Helferinnen oder freiwillige Helfer.
Möchten Sie auch mal direkt dabei sein, wenn es heißt, Demokratie live zu erleben und aktiv daran beteiligt zu sein?
Haben Sie Interesse an einer Tätigkeit im Wahlvorstand eines Wahllokals?
Möchten Sie bei der Stimmzettelausgabe sowie bei der Stimmenauszählung am Wahlabend helfen?

Dann melden Sie sich bitte bei uns.
Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird auch ein Erfrischungsgeld gezahlt.
Voraussetzung für die Tätigkeit ist, dass Sie in St. Wendel wahlberechtigt sind, d. h. dass Sie u. a. zum Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, in St. Wendel wohnhaft sind usw.
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr, die Stimmauszählung erfolgt unmittelbar danach.
Der Wahlvorstand im jeweiligen Wahllokal, bestehend in der Regel aus 10 Personen, muss nicht immer vollzählig anwesend sein. In der Praxis hat sich die Aufteilung des Wahltages in zwei Schichten etabliert. Das heißt, es wird eine einvernehmliche Absprache getroffen, sodass jeder den Vor- oder Nachmittag frei hat. Erst zur Stimmauszählung um 18.00 Uhr muss der Wahlvorstand wieder vollständig sein.
Ihre Tätigkeit könnte umfassen:
Beisitzer/innen: z. B. Kontrolle der Wahlbenachrichtigungskarten bzw. des Personalausweises, Ausgabe der Stimmzettel, Kontrolle der Wahlkabinen, Auszählung der Stimmzettel, ...
Wahlvorsteher/in: z. B. Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung, Leitung und Einteilung der Tätigkeiten des Wahlteams bei der Wahlhandlung und Stimmenauszählung, Auszählung der Stimmzettel, Durchgabe der Wahlergebnisse an das Rathaus, ...
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann tragen Sie sich bitte unter nachfolgendem Link ein: https://www.buergerdienste-online.de/olav/wahlhelfer?mbom=10046117