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Städtebauförderung

Stadtbauamt

Kreisstadt St. Wendel

Dienstgebäude Marienstraße 20

66606 St. Wendel

Fax:  06851 / 809-2699

Öffnungszeiten:

Montag
07:30 - 12:30 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
07:30 - 12:30 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:00 Uhr

Über städtebauliche Förderprogramme stellen der Bund und die Länder Finanzhilfen zur Erneuerung der Städte und Gemeinden bereit. Es geht hierbei in erster Linie um die Anpassung und Entwicklung der Siedlungskörper an sich verändernde Rahmenbedingungen. So besteht das Hauptziel darin, die Städte und Gemeinden nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken und städtebauliche Missstände dauerhaft zu beheben. Gesetzliche Grundlagen zum Themenfeld der Städtebauförderung finden sich im Baugesetzbuch (BauGB) und in den jeweiligen Verwaltungsvereinbarungen zur Städtebauförderung zwischen Bund und Ländern. 

Als Unterstützung zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen legen der Bund und die Länder Städtebauförderprogramme zur finanziellen Unterstützung der Städte und Gemeinden auf. Die Kreisstadt St. Wendel ist seit den Jahren 2009 beziehungsweise 2010 in zwei Städtebauförderprogramme aufgenommen worden. Das Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz" zielte darauf ab, bauhistorische Stadtkerne in ihrer Identität zu erhalten und bedarfsorientiert weiterzuentwickeln. Das Programm "Kleinere Städte und Gemeinden" wurde aufgelegt, um die Daseinsvorsorge von Städten und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlichen, von Abwanderung bedrohten oder vom demographischen Wandel betroffenen Räumen zu sichern und zu stärken.

Zwischenzeitlich sind die beiden Städtebauförderprogramme ausgelaufen und wurden durch die beiden neuen Städtebauförderprogramme „Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Lebenswerte Quartiere gestalten“ und „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ ersetzt. Zusätzlich zu den regulären Städtebaufördermitteln stellt der Bund den Kommunen Mittel für das Zusatzprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ zur Verfügung, die vom Saarland kofinanziert werden.

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