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Führerscheine

Führerschein Erstantrag:

Umtausch alter Führerscheine

Seit 19.01.2013 gelten deutsche Kartenführerscheine nur noch fünfzehn Jahre. Aufgrund der Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 11.03.2019 müssen in den kommenden Jahren bis spätestens 19.01.2033 alle alten Führerscheine ohne Ablaufdatum umgetauscht werden.

Bei Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, soll das Geburtsjahr des Fahrers gelten:
Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersStichtag des Umtausches
Vor 195319.01.2033
1953 - 195819.01.2022
1959 - 196419.01.2023
1965 - 197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025

Bei Führerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gilt das Ausstellungsjahr:

Ausstelungsjahr der FahrerlaubnisStichtag des Umtausches
1999 - 200119.01.2026
2002 - 200419.01.2027
2005 - 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 - 18.3.201319.01.2033

Um einen neuen Kartenführerschein zu erhalten, muss der/die Antragsteller/in seinen/ihren Personalausweis und seinen/ihren alten grauen oder rosa Führerschein bei unserer Führerscheinstelle vorlegen. Zusätzlich benötigt er/sie ein neues biometrisches Passbild und, falls der alte Führerschein nicht in St. Wendel ausgestellt wurde, eine Karteikartenabschrift, die er/sie bei der ausstellenden Behörde in Auftrag geben muss.

Die Karteikartenabschrift soll bitte im Vorfeld an die Führerscheinstelle St. Wendel übermittelt werden. Fax: 06851 / 809-2399 oder per Mail: buergeramt@sankt-wendel.de

Gewünschte AntragsformBenötigte Unterlagen
Begleitetes Fahren ab 17 JahrenGültiger Ausweis

Biometrisches Passbild

Name und Anschrift der Fahrschule

Teilnahmebescheinigung an einer Erste-Hilfe-Schulung

Sehtest

Mindestens ein Erziehungsberechtigter bei Antragsstellung muss anwesend sein; beide Erziehungsberechtigte müssen den Antrag unterschreiben

Führerschein/Ausweisdaten der Begleitperson. Sinnvoll ist persönliches Erscheinen.
Erweiterung des Führerscheins auf
Klasse z.B BE, A1, A2, A, T
Gültiger Ausweis

Aktueller Führerschein

Biometrisches Passbild

Name und Anschrift der Fahrschule

Sehtest (max. 2 Jahre alt)
Erste Hilfe Teilnahmebescheinigung
Erweiterung des Führerscheins auf
Klasse(n) C/CE/C1/C1E

sowie für

Klasse(n) D/DE/D1/D1E
Gültiger Ausweis

Aktueller Führerschein

Biometrisches Passbild

Augenärztliches Gutachten
Ärztliches Gutachten

Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe

Berufsfahrerqualifikation

Name und Anschrift der Fahrschule

Zusätzlich bei D/DE/D1/D1E - Leistungstest

Einfaches Führungszeugnis
Verlängerung der bereits bestehenden
Klasse(n)
C/CE/C1/C1E
sowie
D/DE/D1/D1E

ab 50. Lebensjahr
Gültiger Ausweis

Aktueller Führerschein

Biometrisches Passbild

Augenärztliches Gutachten

Ärztliches Gutachten

Bei Klasse(n) C/CE/C1/C1E
Nachweis Module
- bei gewerblicher Nutzung - oder
Fahrpraxisnachweis
- bei privater Nutzung -

Bei Klasse(n) D/DE/D1/D1E
Leistungstest

Einfaches Führungszeugnis
Umstellung alter Führerschein auf EU
Kartenführerschein
Gültiger Ausweis

Aktueller Führerschein

Biometrisches Passbild

Wenn vorhandene LKW Klassen nach
dem 50. Lebensjahr erhalten bleiben
sollen:

Ärztliches Gutachten

Augenärztliches Gutachten

Fahrpraxisnachweis
Internationaler Führerschein

Voraussetzung EU Kartenführerschein
Gültiger Ausweis

Aktueller Führerschein

Biometrisches Passbild

Gültigkeit des internationalen Führerscheins: 3 Jahre.
FahrerqualifizierungsnachweisDer Fahrerqualifizierungsnachweis ersetzt künftig den Eintrag der Schlüsselnummer 95 auf dem Kartenführerschein. Die Befähigung der gewerblichen Güterbeförderung erfolgt somit über eine zusätzliche Karte.
Gültiger Ausweis, Kartenführerschein
Biometrisches Passbild
Nachweis der abgeleisteten Module

Beantragung von Führerscheindokumenten:

Die Führerscheinstelle der Kreisstadt St. Wendel ist für Sie zuständig, wenn Sie in St. Wendel wohnhaft sind und es sich nicht um eine Wiedererteilung Ihres Führerscheins handelt.

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle des Landkreises, Tritschler Straße 5 in St. Wendel.

Grundsätzlich ist für jede Form der Führerscheinbeantragung / Umschreibung / Verlängerung / Erweiterung eine persönliche Vorsprache notwendig.

Jeder Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.

Wenn Sie eine Karteikartenabschrift Ihres Führerscheins benötigen, welcher damals von der Stadt St. Wendel ausgestellt wurde, um eine Führerscheinumstellung bei einer anderen Behörden zu beantragen, nutzen Sie bitte dieses Formular:

Wenn Sie als aktueller Bürger der Kreisstadt St. Wendel demnächst eine Führerscheinumstellung beantragen möchten und Ihr derzeitiger Führerscheinvon einer anderen Gemeinde ausgestellt wurde, reichen Sie bitte folgendes Formular bei der Ausstellungsbehörde ein.

Hier finden Sie die Abholvollmacht:

Wir sind ebenfalls für Sie zuständig bei folgenden Antragsformen:

-       Verlust des Führerscheins

-       Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

-       Umschreibung Dienst / Bundeswehrführerschein

-       Erteilung / Verlängerung Fahrgastbeförderung

-       Beantragung einer Fahrerkarte / Prüfung einer defekten Fahrerkarte

-       Fahrberechtigung Feuerwehr

Da es sich hierbei meist um eine individuelle Einzelfallprüfung handelt, setzen Sie sich bei Fragen zu Voraussetzungen und entstehenden Kosten bitte kurz telefonisch mit uns in Verbindung.

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