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Eheschließung

Sie melden die Ehe bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Standesamt an. Hierzu ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Unser Trauzimmer

Informationen zur Anmeldung der Ehe

Sie melden die Ehe bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Standesamt an. Hierzu ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Zur Anmeldung der Eheschließung sollten beide Partner bei uns persönlich vorsprechen. Falls einer der Partner verhindert sein sollte, kann er den Anderen schriftlich bevollmächtigen (siehe Formular: Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung).

Die Anmeldung der Eheschließung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Um Ihnen im Vorfeld Auskünfte über die vorzulegenden Urkunden/Dokumente für die Anmeldung der Eheschließung eben zu können, benötigen wir von beiden Eheschließenden verschiedene Angaben. Hierfür nutzen Sie (frühestens 6 Monate vor der Trauung) unser Online-Voranmeldung zur Eheschließung, bitte halten Sie dazu Ihren Personalausweis bzw. Reisepässe bereit. Urkundliche Nachweise (Geburtsurkunden, Eheurkunden Vorehe) sind für die Voranmeldung nicht zwingend erforderlich, können aber gerne hochgeladen werden. Nach Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie von uns eine Rückmeldung welche Unterlagen von Ihnen benötigt werden. Durch die Nutzung dieses Online-Dienstes können Sie Ihre Anfrage rund um die Uhr einreichen und vermeiden somit unnötige Wege.

Die Anmeldung der Eheschließung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten.

Bei Fragen steht Ihnen das Team vom Standesamt St. Wendel gerne zur Verfügung.

Ehefähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich entschieden haben, im Ausland zu heiraten, wird in der Regel die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses verlangt.

Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung der Behörde des Heimatstaates, dass der beabsichtigten Eheschließung nach dessen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.

Um genau zu erfahren, welche Unterlagen, Sie hierzu vorlegen müssen, setzen Sie sich bitte persönlich mit uns in Verbindung.

Sofern Sie sich im Ausland aufhalten und als letzter Wohnsitz in Deutschland, St. Wendel war, können Sie Ihr Ehefähigkeitszeugnis auch gerne schriftlich beantragen.

Die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses ist online möglich. Hierfür wird allerdings ein gültiger Ausweis mit Online-Funktion sowie ein Bund-ID-Konto benötigt.

Allgemeine Trautermine

An diesen Tagen und zu diesen Uhrzeiten können Sie heiraten:

TRAUZIMMER IM NEUEN RATHAUS ST. WENDEL

Dienstags und donnerstags

Freitags vormittags: 10:00 Uhr, 10:45 Uhr, 11:30 Uhr

Trautermine 2025

Zum Überblick
Trautermine 2025
An folgenden Samstagen können im Jahr 2025 Eheschließungen im Trauzimmer im Rathaus der Kreisstadt St. Wendel zu folgenden Uhrzeiten 10:00 Uhr, 10:45 Uhr und 11:30 Uhr stattfinden:

25. Januar                                         
15. Februar
15. März
05. und 26. April
10. und 24. Mai
14. und 28. Juni
12. Juli
09. und 23. August
06. und 20. September
11. und 25. Oktober
22. November
13. Dezember

Liebenburgturm Namborn
(an festgelegten Terminen)

11. April
09. und 23. Mai
13. und 26. Juni
18. und 26. Juli
08. und 28. August
12. und 25. September
09. Oktober

Trautermine 2026

Zum Überblick
Trautermine 2026
An folgenden Samstagen können im Jahr 2026 Eheschließungen im Trauzimmer im Rathaus der Kreisstadt St. Wendel zu folgenden Uhrzeiten 10:00 Uhr; 10:45 Uhr und 11:30 Uhr stattfinden:

24.01.2026
21.02.2026
14.03.2026
11.04.2026
25.04.2026
09.05.2026
23.05.2026
13.06.2026
20.06.2026
11.07.2026
08.08.2026
22.08.2026
12.09.2026
26.09.2026
10.10.2026
24.10.2026
21.11.2026
19.12.2026

Liebenburgturm Namborn
(an den folgenden festgelegten Terminen)

17.04.2026
08.05.2026
22.05.2026
12.06.2026
10.07.2026
25.07.2026
21.08.2026
27.08.2026
11.09.2026
08.10.2026

Gemeinde Oberthal (Kapelle Gronig; Rathaus Oberthal)
(an den folgenden festgelegten Terminen)

26.03.2026
25.06.2026
23.07.2026
07.08.2026
18.09.2026

Online Heiratsurkunden-Anforderung

 Heiratsurkunden online per Formular beantragen.

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