
Kreisstadt St. Wendel
Dienstgebäude Marienstraße 20
66606 St. Wendel
Die Bauleitplanung ist ein Instrument der kommunalen Raumordnung und stellt einen zentralen Bestandteil der Stadt- und Regionalplanung dar. Sie dient dazu, die bauliche und sonstige Nutzung des Bodens in einer Gemeinde zu steuern und zu ordnen. In Deutschland ist die Bauleitplanung gesetzlich verankert und erfolgt auf zwei Ebenen: dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und dem Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Der Flächennutzungsplan gibt eine übergeordnete Übersicht über die beabsichtigte Entwicklung einer Gemeinde, während der Bebauungsplan konkrete Festsetzungen für einzelne Bauvorhaben oder Gebiete enthält. Die Bauleitplanung berücksichtigt dabei Aspekte wie Wohnbau, Gewerbe, Verkehrswege, Grünflächen und Umweltschutz, um eine nachhaltige und geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.