

Die Nutzungsrechte an Einzelgräbern in der Kreisstadt St. Wendel aus dem Jahr 1995, in denen nach 2010 keine Urne beigesetzt wurde, laufen spätestens zum 31. Dezember 2025 ab. Ebenso endet das Nutzungsrecht für Familien- und Urnengrabstätten, deren Frist ebenfalls bis zum 31. Dezember 2025 läuft. Eine Übersicht der betroffenen Grabstätten ist auf der Bekanntmachungsseite der Kreisstadt St. Wendel einsehbar.
Betroffene Personen werden gebeten, sich unter den Telefonnummern 06851/809-1664 oder 06851/809-1665 mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen, um das Formular „Rückgabeerklärung“ anzufordern. Das ausgefüllte Formular kann entweder per Post an Kreisstadt St. Wendel, Abteilung Friedhöfe und Grünflächen, Am Sportzentrum 7, 66606 St. Wendel gesendet oder direkt bei der Friedhofsverwaltung abgegeben werden.
Darüber hinaus können alle weiteren Rechte im Zusammenhang mit der Nutzung oder der Ruhefrist der Grabstätten bis spätestens 31. März 2026 über die oben genannten Kontaktmöglichkeiten geltend gemacht werden.
Bekanntmachungsseite der Kreisstadt St. Wendel: https://bekanntmachung.sankt-wendel.de