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FAQ zur Kommunalen Wärmeplanung

Ein kommunaler Wärmeplan bildet die Grundlage, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Mit Hilfe dieses Fahrplans sollen die Kommunen, die richtigen Entscheidungen treffen. Genauso soll er auch alle anderen lokalen Akteure bei individuellen Investitionsentscheidungen unterstützen.

Auch die Kreisstadt St. Wendel hat sich auf den Weg gemacht, eine Wärmeplanung zu erstellen. Im Folgenden werden grundlegende Informationen bereitgestellt und häufige Fragen beantwortet.

Einen leichten Einstieg ins Thema ermöglicht ein Kurzfilm des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (KWW)
Zum märchenhaften Erklärfilm des KWW

Mit weiteren Fragen wenden Sie sich gerne telefonisch unter 06851 809 1601 oder per Mail an waermeplanung@sankt-wendel.de an die Kreisstadt St. Wendel.

1 – Allgemein
Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Die Wärmeplanung soll als wegweisendes Instrument auf der Grundlage der lokalen Gegebenheiten einen Weg aufzeigen, wie zukünftig Schritt für Schritt die Wärmeversorgung auf die Nutzung von Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme umgestellt werden kann.
Die Wärmeplanung ist eine strategische Planung. Die Ergebnisse der Wärmeplanung sind rechtlich nicht verbindlich. Ein Anspruch auf eine bestimmte Versorgung besteht nach dem Wärmeplanungsgesetz nicht. (Quelle: BMWSB)

Wie läuft eine Wärmeplanung ab?

Die Schritte der Wärmeplanung werden in 7 kurzen Erklärfilmen des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende gezeigt.

Jede Wärmeplanung läuft nach den folgenden Schritten ab:

  1. Zunächst wird der Ist-Zustand ermittelt. Hierzu dürfen die für die Wärmeplanung zuständigen Stellen u.a. auch Daten erheben. Diese Bestandsanalyse beinhaltet v. a. die Ermittlung der aktuellen Wärmebedarfe oder -verbräuche sowie der vorhandenen Wärmeerzeuger und Energieinfrastrukturen, einschließlich der eingesetzten Energieträger.
  2. Bei der Potenzialanalyse wird u. a. geprüft, welche unterschiedlichen Quellen erneuerbare Energien oder unvermeidbarer Abwärme perspektivisch für die Wärmeversorgung zur Verfügung stehen und unter wirtschaftlichen Bedingungen nutzbar gemacht werden können. Das kann z. B. die Abwärme aus einem lokalen Rechenzentrum oder die Erschließung geothermischer oder solarthermischer Potenziale, von Umweltwärme oder Abwasserwärme sein.
  3. Auf Grundlage der Bestandsanalyse und der Potenzialanalyse entwickeln die planungsverantwortlichen Stellen Zielszenarien und eine Umsetzungsstrategie.
  4. Im Einklang mit dem Zielszenario teilt die planungsverantwortliche Stelle einzelne Gebiete in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete ein, die beispielsweise zentral über ein Wärmenetz, ein Wasserstoffnetz oder dezentral über eine eigene Anlage im Gebäude (z. B. eine Wärmepumpe oder einen Biomassekessel) versorgt werden können.

Um sich verändernde Rahmenbedingungen und Lerneffekte zu berücksichtigen, ist eine regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung der Wärmepläne, grundsätzlich alle fünf Jahre, vorgesehen. (Quelle: BMWSB)

Welchen Vorteil hat die kommunale Wärmeplanung für mich und meine Stadt?

Mit der kommunalen Wärmeplanung erlangen Städte, Gemeinden und Energieversorger Planungssicherheit für den Erhalt und Bau von Energienetzen für die Wärmeversorgung. Dazu zählen zum Beispiel Gasnetze (klimaneutrale oder grüne Gase), Stromnetze (Wärmepumpe) sowie Wärmenetze (Nah-/Fernwärme). Zudem können sie Kosten und Zeiträume für notwendige Maßnahmen genau kalkulieren. Bürgerinnen und Bürger erhalten Orientierung und Klarheit, welche Heiztechnologien in ihrer Nachbarschaft in Zukunft effizient und umsetzbar sind.

Auch Wirtschaft und Handwerk unserer Region profitieren von der kommunalen Wärmeplanung. Ob Tiefbaufirmen für den Bau von Fernwärmeleitungen, Heizungsbauer für die Umrüstung von Heizsystemen an Wohngebäuden oder Solarteure für die Installation von Photovoltaikanlagen: Die Wärmewende wird zahlreiche Gewerke aus der Region einbinden.

2 – Rechtliches
3 – Ergebnisse/Erwartungen
4 – Wärmequellen
5 – Beteiligung

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