

Die Abfallgebühren in der Kreisstadt St. Wendel werden zum 1. Januar 2026 angepasst. Der Stadtrat hat die entsprechende Gebührenkalkulation in seiner Sitzung am 4. Dezember 2025 beschlossen.
Hintergrund der Anpassung sind deutlich gestiegene Kosten in der Abfallwirtschaft. Insbesondere höhere Personal- und Energiekosten sowie zusätzliche Aufwendungen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz – insbesondere durch die CO₂-Bepreisung – führen zu einer erheblichen Kostensteigerung. Gleichzeitig sind die Einnahmen aus der Vermarktung von Wertstoffen in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Diese Erlöse hatten bislang zur Stabilisierung der Gebühren beigetragen und stehen nun nur noch eingeschränkt zur Verfügung.
Eine weitere wesentliche Belastung für den Gebührenhaushalt stellt der sogenannte überörtliche Beitrag an den Entsorgungsverband Saar (EVS) dar. Dieser ist von allen Kommunen im Saarland verpflichtend zu entrichten und richtet sich unter anderem nach den Abfallmengen, die an die gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen des EVS angeliefert werden müssen. Da diese Beiträge stark schwanken und in der Regel auf Basis von Durchschnittswerten aus den Vorjahren kalkuliert werden, haben sie den städtischen Gebührenhaushalt in den vergangenen Jahren zusätzlich belastet. In der Vergangenheit konnten diese Schwankungen teilweise durch höhere Erlöse aus der Altpapiervermarktung ausgeglichen werden – diese Möglichkeit besteht aktuell nicht mehr.
Nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes müssen Abfallgebühren zwingend kostendeckend sein. Gewinne oder dauerhafte Defizite sind nicht zulässig, zudem sind Verluste aus Vorjahren auszugleichen. Vor diesem Hintergrund war eine Anpassung der Gebühren erforderlich.
Im Vergleich zu anderen Kommunen liegen die Abfallgebühren in der Kreisstadt St. Wendel im Augenblick auf einem höheren Niveau. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Gebühren in St. Wendel jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren kalkuliert und stabil gehalten werden. In vielen vergleichbaren Kommunen erfolgt hingegen eine jährliche Neukalkulation mit entsprechend häufigeren Anpassungen.
Die Stadtverwaltung bittet die Bürger um Verständnis für diese notwendige Maßnahme. Durch bewusste Abfallvermeidung und konsequente Mülltrennung kann jeder dazu beitragen, die Entsorgungskosten langfristig zu begrenzen. Dazu gehören unter anderem ein bedarfsgerechter Einkauf oder die Nutzung einer Bioabfalltonne zur Reduzierung der Restabfallmengen.
Detaillierte Informationen zu den neuen Gebührensätzen stehen auf der Internetseite der Kreisstadt St. Wendel zur Verfügung. Zudem erteilt das Umweltamt telefonisch unter 06851 809-1903 Auskunft.
Im Bereich des Holsystems verändern sich die Gebühren für die Standardgefäße in St. Wendel wie folgt:
Weitere Gebühren sind der Abfallsatzung auf der Homepage der Kreisstadt St. Wendel zu entnehmen.
Auch die Gebühren für das Bringsystem wurden angepasst. Wesentliche Änderungen betreffen die folgenden Abfallarten:
Bei größeren Bau- oder Renovierungsmaßnahmen empfiehlt die Verwaltung, einen eigenen Container am Anwesen aufzustellen oder den Bauschutt direkt zu einer entsprechenden Deponie zu bringen, beispielsweise zur Erdmassen- und Bauschuttdeponie in Haupersweiler.