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Hundesteuer

Für jeden Hund, der über drei Monate alt ist und in der Kreisstadt St. Wendel gehalten wird, muss eine Hundesteuer entrichtet werden.

Die Hundesteuer beträgt 51 Euro jährlich.

Hält ein Hundehalter mehrere Hunde, so erhöht sich die Steuer für den zweiten Hund auf 66 Euro und für jeden weiteren Hund auf 81 Euro.

Für welche Hunde Steuerbefreiungen bzw. Steuerermäßigungen gelten, kann der Satzung entnommen werden.

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