Gewerbeamt

Kreisstadt St. Wendel
Rathausplatz 1
66606 St. Wendel

Ebene 2 / Erdgeschoss

Telefon: 06851 / 809-1909
Mail: ordnungsamt@Sankt-Wendel.de

Dienstzeiten

Mo - Mi:

07.30 - 12.30 Uhr

13.00 - 16.00 Uhr

Do:

07.30 - 12.30 Uhr

13.00 - 18.00 Uhr

Fr:07.30 - 12.00 Uhr

Gewerbeanmeldung

Die Aufnahme eines (stehenden) Gewerbes muss der zuständigen Stelle angezeigt werden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle

Gewerbeummeldung

Sowohl die Verlegung eines Betriebes innerhalb einer Stadt/Gemeinde als auch der Wechsel oder die Ausdehnung des Gewerbe-Gegenstandes müssen beim Gewerbeamt angezeigt werden.

Gewerbeabmeldung

Bei Aufgabe eines Gewerbes besteht die Verpflichtung das Gewerbe abzumelden.

Gewerberegisterauskunft

Das Gewerberegister ist ein von den Kommunalverwaltungen geführtes Verzeichnis über die gem. § 14 Gewerbeordnung (GewO) in den Städten und Gemeinden angezeigten gewerblichen Betriebe.

Reisegewerbe

Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

Gaststättenangelegenheiten

Seit dem 17.06.2011 gilt das neue Saarländsiche Gaststättengesetz (SGastG). Dieses gilt für das gesamte Gaststättengewerbe. Darunter fällt jeder Unternehmer, der im stehenden Gewerbe Getränke (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen (Speisewirtschaft) zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht.