

Wichtige allgemeine Hinweise zur Beantragung und Durchführung von Briefwahl
Sehr geehrte Wahlberechtigte in der Kreisstadt St. Wendel,
für den Vorgang der Briefwahl, angefangen mit der Beantragung, der Stimmabgabe und dem Versand bestehen folgende Möglichkeiten:
Das Wahlamt im Kulturzentrum Alsfassen ist ab Montag, dem 13. Mai 2024, für die Beantragung von Wahlscheinen bzw. Briefwahlunterlagen zu folgenden Zeiten geöffnet:
montags bis mittwochs 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr
freitags 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
(am 07.06.2024 bis 18:00 Uhr)
An den Samstagen 18.05., 25.05, 01.06. ist das Wahlamt von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis einschließlich 07.06.2024 beantragt werden. Der fertige Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr im Wahlamt eingegangen sein.
Die Kreisstadt St. Wendel weist darauf hin und bittet um Verständnis, dass aufgrund zwingender rechtlicher Vorgaben die Aushändigung von Briefwahlunterlagen an andere als die Wahlberechtigten persönlich - auch an nahe Angehörige – nur erfolgen kann, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Kurt Wiese
Gemeindewahlleiter