
Minderjährige, die eine Ausbildung beginnen brauchen zwecks Jugendschutzuntersuchung einen Untersuchungsberechtigungsschein zur Vorlage beim Arzt.
Der Berechtigungsschein dient als Abrechnungsgrundlage für die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungsleistung, die nicht mit einer Krankenkasse sondern mit dem Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz abgerechnet wird.
Um den Untersuchungsberechtigungsschein bei der Kreisstadt St. Wendel zu beantragen, füllen Sie bitte folgendes Formular aus: