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Gewerbeabmeldung

Bei Aufgabe eines Gewerbes besteht die Verpflichtung das Gewerbe abzumelden.

Das unten stehende PDF-Formular zur Gewerbeummeldung kann von Ihnen vollständig ausgefüllt per Post oder E-Mail an das Gewerbeamt der Kreisstadt St. Wendel zurück geschickt werden. Es ist zwingend das Datum zur Abmeldung anzugeben. In jedem Fall ist eine Kopie des Personalausweises mitzusenden (Vorder- und Rückseite); für eventuelle Rückfragen bitten wir eine erreichbare Telefonnummer und / oder E-Mailadresse mit anzugeben.

Unter Umständen ist eine persönliche Vorsprache erforderlich bzw. werden weitere Unterlagen gefordert. Bei Personen, welchen Ihren ständigen Wohnsitz nicht in der Kreisstadt St. Wendel bzw. in einem der Ortsteile haben, bitten wir unter Umständen um die Vorlage eines Mietvertrages bzw. einer Mietbescheinigung durch den Hauseigentümer.

Bei einer persönlicher Vorsprache ist es nicht erforderlich ein Gewerbemeldeformular vorab auszufüllen. Die/der Sachbearbeiter/-in wird mit Ihnen gemeinsam das Notwendige besprechen und Ihnen – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind - eine Gewerbemeldebescheinigung ausstellen.

Gebühr 35,00 €, bei einer GbR oder OHG pro Gesellschafter.

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