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Gewerbeanmeldung

Die Aufnahme eines (stehenden) Gewerbes muss der zuständigen Stelle angezeigt werden. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle.

Nach den Vorschriften der Gewerbeordnung ist der Gewerbetreibende verpflichtet, den Beginn eines Gewerbebetriebes, die Verlegung der Betriebsstätte, Veränderungen im Gewerbegegenstand und die Aufgabe des Gewerbebetriebes unmittelbar anzuzeigen.

Das unten stehende PDF-Formular zur Gewerbeanmeldung kann von Ihnen vollständig ausgefüllt per Post oder E-Mail an das Gewerbeamt der Kreisstadt St. Wendel zurück geschickt werden. In jedem Fall ist eine Kopie des Personalausweises mitzusenden (Vorder- und Rückseite); für evtl. Rückfragen bitten wir eine erreichbare Telefonnummer und / oder E-Mailadresse mit anzugeben. Unter Umständen ist eine persönliche Vorsprache erforderlich bzw. es werden weitere Unterlagen gefordert. Bei Personen welche Ihren ständigen Wohnsitz nicht in der Kreisstadt St. Wendel bzw. in einem der Ortsteile haben, bitten wir unter Umständen um Vorlage eines Mietvertrages bzw. einer Mietbescheinigung durch den Hauseigentümer.

Bei einer persönlicher Vorsprache ist es nicht erforderlich ein Gewerbemeldeformular vorab auszufüllen. Die/der Sachbearbeiter/-in wird mit Ihnen gemeinsam das Notwendige besprechen und Ihnen – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind - eine Gewerbemeldebescheinigung ausstellen.

Bitte beachten Sie, dass je nach Rechtsform des anzumeldenden Gewerbes weitere Voraussetzungen und / oder Erlaubnisse (Maklererlaubnis, Eintragung Handwerksrolle, Handelsregisterauszug, Mietverträge, Polizeiliches Führungszeugnis etc.) erforderlich sind. Entsprechende Informationen erhalten Sie beim zuständigen Gewerbeamt, welches per E-Mail unter ordnungsamt(at)sankt-wendel.de oder per Telefonnummer 06851 – 809-1909 zu den Öffnungszeiten, erreichbar ist.

Achtung, bei einigen Gewerbearten sind zur Anmeldung Unterlagen vorzulegen, welche im Vorfeld zu beantragen sind; einige dieser Nachweise können eine Bearbeitungszeit von 4-5 Wochen erfordern. Bitte informieren Sie sich hierzu rechtzeitig.

Gebühr 55,00 €, bei einer GbR oder OHG pro Gesellschafter.

Formular Gewerbeanmeldung

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