
Bei GbR oder OHG ist die entsprechende Ummeldung für jeden Gesellschafter zu tätigen.
Bei der Ummeldung an eine neue Anschrift erbitten wir zum Nachweis des Betriebssitzes in St. Wendel – sofern der neue Sitz der Betriebsstätte abweichend von der Wohnanschrift und nicht im eigenen Eigentum des Gewerbemeldenden ist – die Vorlage des Mietvertrages zwischen dem Hauseigentümer und dem Gewerbetreibenden oder eine entsprechende Mietbescheinigung des Hauseigentümers.
Das unten stehende PDF-Formular zur Gewerbeummeldung kann von Ihnen vollständig ausgefüllt per Post oder E-Mail an das Gewerbeamt der Kreisstadt St. Wendel zurück geschickt werden.
Der Ummeldegrund sowie das Datum der Ummeldung sind zwingend anzugeben. In jedem Fall ist eine Kopie des Personalausweises mitzusenden; für evtl. Rückfragen bitten wir eine erreichbare Telefonnummer und / oder E-Mailadresse mitanzugeben. Unter Umständen ist eine persönliche Vorsprache erforderlich bzw. es werden weitere Unterlagen gefordert. Bei Personen welchen Ihren ständigen Wohnsitz nicht in der Kreisstadt St. Wendel bzw. in einem der Ortsteile haben, bitten wir um unter Umständen um Vorlage eines Mietvertrages bzw. einer Mietbescheinigung durch den Hauseigentümer.
Bei einer persönlicher Vorsprache ist es nicht erforderlich ein Gewerbemeldeformular vorab auszufüllen. Die/der Sachbearbeiter/-in wird mit Ihnen gemeinsam das notwendige besprechen und Ihnen – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind - eine Gewerbemeldebescheinigung ausstellen.
Gebühr 45,00 €, bei einer GbR oder OHG pro Gesellschafter.
Formular Gewerbeummeldung