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Reisegewerbe

Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben.

Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben:


• Waren feilbietet bzw. ankauft oder
• Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt),
• Leistungen anbietet oder
• Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
• unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
 

Die Ausübung eines Reisegewerbes ist erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte). Die Reisegewerbekarte kann unbefristet (Gebühr 300,00 €) oder befristet für maximal 3 Jahre (Gebühr 150,00 €) erteilt werden.

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