Wie kann ich Archivgut benutzen?
Nachdem Sie in Ihrer Vorbereitung und durch Recherche in Findbüchern herausgefunden haben, welche Archivalien Sie benötigen, können Sie sich zur Archivbenutzung anmelden. Die Archivnutzung steht generell allen Bürgerinnen und Bürgern offen, die ein berechtigtes Interesse daran haben. Dies umfasst zum Beispiel rechtliche Fragen, Familienforschung, historische Forschung, schulische Zwecke usw. Für bestimmte Nutzungsarten können Gebühren erhoben werden.
Eine Terminabsprache ist einfach über E-Mail oder telefonisch möglich. Bei Ihrem ersten Archivbesuch füllen Sie einen Benutzungsantrag aus, in dem einige persönliche Daten sowie Angaben zu Ihrem Nutzungsvorhaben erhoben werden.
Die Bestände A bis C sowie die historischen Zeitungen und die historische Bildersammlung sind bereits digitalisiert und können nach Voranmeldung im Lesesaal des Stadtarchivs als PDF-Datei eingesehen werden. Die übrigen Bestände stehen, soweit die Sperrfristen abgelaufen sind (in der Regel nach 30 Jahren), nach Absprache im Original zur Verfügung.
Standesamtsregister werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen ins Archiv abgegeben und stehen dann ebenfalls in digitalisierter Form zur Verfügung. Die Frist beträgt bei Geburtsregistern 110 Jahre, bei Heiratsregistern 80 Jahre und bei Sterberegistern 30 Jahre.
Die Bände der Archivbibliothek können in der Stadt- und Kreisbibliothek vor Ort kostenlos genutzt oder gegen Gebühr von 2,50 € pro Medium für 4 Wochen entliehen werden.
Weitere Informationen können Sie der Satzung des Stadtarchivs entnehmen.
Bitte beachten Sie insbesondere das Belegexemplarrecht. Wenn Sie für Ihre Arbeit überwiegend Quellen des Stadtarchiv St. Wendel verwenden, sind Sie verpflichtet, uns ein Exemplar kostenlos und unaufgefordert zu überlassen. Dieses Belegexemplar wird in unsere Archivbibliothek aufgenommen und steht so der Forschung dauerhaft zur Verfügung.
Hinweis zur Barrierefreiheit
Da unsere Räume nur über eine kurze Treppe erreichbar sind, teilen Sie uns bitte mit, falls Sie einen ebenerdigen Zugang benötigen, dann können wir in ein anderes Gebäude ausweichen
Benutzungsgebühren des Stadtarchiv St. Wendel
Bei Benutzung für wissenschaftliche oder schulische Zwecke sowie bei Benutzung durch Heimat- und Geschichtsvereine werden die Archivgebühren erlassen.
Für einfache Auskünfte, z.B. über vorhandenes Schriftgut, werden keine Gebühren verlangt.
Bei Benutzung für private oder kommerzielle Zwecke erhebt das Stadtarchiv St. Wendel folgende Gebühren:
Vorhaben | Gebühr |
---|---|
Schriftliche Auskünfte und die dazu notwendigen Nachforschungen je angefangene halbe Stunde | 10,00 € |
Reprografien aus archivierten Personenstandsunterlagen (Kirchenbücher, Zivilstandsregister, Personenstandsregister) je Eintrag | 2,50 € |
Reprografien aus sonstigen Archivalien (Zeitungsbände, Urkunden, Akten, Bücher, Zeitschriften, Mikroformen, digitale Medien und andere Formen) je Seite | 1,00 € |
Vorlage der Digitalisate von archivierten Personenstandsunterlagen je Benutzertag | 5,00 € |
Vorlage von sonstigen Archivalien in jeglicher Form je Archivalieneinheit | 2,50 € |
Inanspruchnahme einer Verwaltungskraft für Recherchen je angefangene halbe Stunde | 10,00 € |
Genehmigung zur gewerblichen Nutzung einer Reproduktion von im Stadtarchiv verwahrten Archivalien (Recht auf Veröffentlichung von Reproduktionen) - je nach Auflagenhöhe und Zweck unter Berücksichtigung von Alter und Wert des Archivgutes ab | 25,00 € |
Wichtige Hinweise zur Benutzung im Lesesaal
· Bringen Sie bitte keine Speisen oder Getränke mit in den Lesesaal.
· Das Mitbringen technischer Hilfsmittel (Laptop o. ä.) ist gestattet. Für handschriftliche Aufzeichnungen verwenden Sie bitte nur Bleistifte.
· Fotos, Scans, Kopien oder Ausdrucke dürfen nur von Archivpersonal angefertigt werden!
· Belassen Sie alle Archivalien in der bestehenden Ordnung.
· Stützen Sie sich nicht auf Archivalien ab, benutzen Sie sie nicht als Schreibunterlage und versuchen Sie nicht, die Bindung durchzudrücken oder aufzubiegen.
· Bitte weisen Sie die Archivmitarbeiter*innen auf bestehende Schäden an Archivgut hin.
· Unter Umständen werden Sie dazu aufgefordert, Handschuhe zu tragen. Geeignete Baumwollhandschuhe stehen im Lesesaal zur Verfügung.
Beim Entziffern einzelner schwieriger Textpassagen können wir behilflich sein. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass es uns nicht möglich ist, ganze Vorgänge vorzulesen oder für Sie zu transkribieren. Hierfür stehen Ihnen im Lesesaal Literatur zur Schriftkunde und Lesehilfen zur Verfügung.