
Kreisstadt St. Wendel
Dienstgebäude Marienstraße 20
66606 St. Wendel
Mit der Erstellung des Stadtentwicklungskonzeptes (SEKO) hat die Kreisstadt St. Wendel ihren Fahrplan für eine nachhaltige und abgestimmte Entwicklung der Stadt festgeschrieben. Die ganzheitlich definierten Handlungsfelder des Stadtentwicklungskonzeptes wurden dabei auf örtlicher Ebene – über die Erstellung von Integrierten Entwicklungskonzepten (ISEK) – weiter ausgearbeitet und konkretisiert. Im Rahmen der konzeptionellen Arbeiten wurde dabei die Sicherung und die Aufwertung eines attraktiven dörflichen und städtischen Erscheinungsbildes als zentraler und für alle Stadtteile gültiger Handlungsschwerpunkt definiert.
In diesem Zusammenhang tragen neben der Aufwertung von Straßen und Plätzen vor allem auch das Erscheinungsbild privater Immobilien zu einem ansprechenden und einladenden Gesamteindruck der Kernbereiche in der Innenstadt und der Stadtteile bei. Mit der Einrichtung des vorliegenden Förderprogramms verfolgt die Stadtverwaltung das Ziel, private Immobilieneigentümer in den ISEK- und den VU-Gebieten zu Investitionen in die Substanz ihrer Gebäude zu motivieren und bei der Durchführung der beantragten Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen finanziell zu entlasten. Langfristig sollen über die finanzielle Bezuschussung wie auch über die sich durch den Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung ergebenden steuerlichen Vorteile Impulse für eine positive und nachhaltige Aufwertung des dörflichen/städtischen Erscheinungsbildes generiert werden.
Förderfähig sind dabei Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden die innerhalb eines festgelegten Sanierungsgebietes liegen. Zudem ist es für eine Förderung erforderlich, dass bereits im Vorfeld eine Modernisierungsvereinbarung mit der Stadtverwaltung über die geplante Maßnahme abgeschlossen wurde. Förderfähige Maßnahmen können dabei mit bis zu 5.000 Euro sowie mit bis zu 10.000 Euro bei Maßnahmen an denkmalgeschützten Objekten (maximal 25% der anfallenden Sanierungskosten) bezuschusst werden.
Zum besseren Verständnis und zur Verdeutlichung der finanziellen Vorteile ist im beigefügten PDF eine fiktive Maßnahme, für welche eine Modernisierungsvereinbarung abgeschlossen und eine Förderung über das städtische Förderprogramm beantragt werden kann, ausführlich dargestellt. Den anschaulich aufbereiteten und exemplarischen Förderfall finden Sie hier.
Nachfolgend als Download:

Mit der Ausweisung von Sanierungsgebieten in den Stadtteilen und der Innenstadt wurde seitens der Stadtverwaltung ein wichtiger Impuls für eine nachhaltige und geordnete städtebauliche Entwicklung initiiert. Die Sicherung und die Aufwertung des dörflichen und innerstädtischen Erscheinungsbildes werden neben einer attraktiven Gestaltung von öffentlichen Straßen und Plätzen auch maßgeblich vom Zustand privater Immobilien beeinflusst. Es ist daher ein erklärtes Ziel des Stadtentwicklungskonzeptes der Kreisstadt
St. Wendel, Maßnahmen, welche zu einer Aufwertung des dörflichen und innerstädtischen Erscheinungsbildes beitragen können, zu unterstützen und zu fördern. Mit der Ausweisung von Sanierungsgebieten in den Ortskernen der St. Wendeler Stadtteile wurde für private Hauseigentümer die Möglichkeit geschaffen, bei privaten Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten bei der Einkommensteuer geltend zu machen.
So können nach § 7h Einkommensteuergesetz (EStG) Herstellungs- und bestimmte Anschaffungskosten bei Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsbereichen steuerlich erhöht abgesetzt werden.
Als grundsätzliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme von steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten gilt der Abschluss einer Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung mit der Kreisstadt St. Wendel. Hierfür ist es erforderlich, dass das Vorhaben bzw. die bauliche Maßnahme den Inhalten der Modernisierungsrichtlinie und des Gestaltungsleitfadens entspricht.
Zum besseren Verständnis und zur Verdeutlichung der finanziellen Vorteile ist im beigefügten PDF eine fiktive Maßnahme, für welche eine Modernisierungsvereinbarung abgeschlossen und eine Förderung über das städtische Förderprogramm beantragt werden kann, ausführlich dargestellt. Den anschaulich aufbereiteten und exemplarischen Förderfall finden Sie hier.
Richtlinie zum Abschluss von Modernisierungs-
und Instandhaltungsmaßnahmen in der Kreisstadt
St. Wendel
Hier können Sie Informationen zum "Gestaltungsleitfaden Altstadt" der Kreisstadt
St. Wendel einsehen
Hier können Sie Informationen zum "Gestaltungsleitfaden Stadtteile" der Kreisstadt St. Wendel einsehen
Lukrative steuerliche Abschreibungen generieren. Nähere Informationen finden Sie auf dem nachfolgenden Flyer